Erstellt am 07.07.2014 um 12:38 Uhr von Husmeester
"vor einigen Monaten" , also sagen wir mal März . Das heisst ihr als BR genehmigt regelmäßig 200 Überstunden pro MA in einem halben Jahr ??? Wieso werden nicht statt dessen Leute eingestellt , wenn ihr doch wisst das zu viel Arbeit auf zu wenige Köpfe verteilt werden ?
Als BR würde ich immer erst Rücksprache mit dem betroffenen MA halten bevor ich so einer Belastung zustimmen würde .
Da habt ihr der Kollegin ja was eingebrockt ...
Erstellt am 07.07.2014 um 13:54 Uhr von Pjöööng
Ich finde es auch erschreckend wenn der BR hier über einen Zeitraum von ca 6 Monaten pauschal durchschnizttlich 8 oder mehr Überstunden pro Woche genehmigt.
Um feststellen zu können, ob und was hier getan werden kann, müsste man genau wissen, was beantragt und genehmigt wurde, sowie was arbeitsvertraglich zum Thema Überstunden vereinbart wurde.
Erstellt am 07.07.2014 um 14:03 Uhr von betriebsratten
@husmeester-bringt nicht weiter-Zeit zu schade zum lesen.
@Pjööng Ist Projektbezogen, die Überstunden werden normalerweise im besten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter geleistet......nur in diesem Einezelfall entwickelt es sich anders. Aber so richtig weiter bin ich noch nicht.....
Erstellt am 07.07.2014 um 14:22 Uhr von paula
der BR kommt von seiner Genehmigung nicht mehr weg. Als BR würde ich hier versuchen die Probleme der Kollegin darzustellen. Die Kollegin könnte selber noch aktiv werden (z.B. Überlastungsanzeige) aber der BR sollte hier versuchen seinen Fehler wieder auszubügeln
Erstellt am 07.07.2014 um 15:24 Uhr von Widder
Das ist halt das Problem bei pauschalen Zustimmungen. Jetzt muss der BR für die Kollegin in die Presche springen, und versuchen das wieder irgendwie glatt zu bügeln.
Für den AG heißt das, bzw. dieser kann das dann gegen die AN verwenden, indem er sagt, das sie nicht belastbar ist... usw. (Überlastungsanzeige wäre, meiner Meinung nach, nicht so sinnvoll)
Ihr müsst auf alle Fälle mit dem AG reden, und versuchen, eine für beide Seiten brauchbare Regelung zu finden, was auch immer das innerbetrieblich heißt. Das kennt ihr bestimmt besser als wir Außenstehende.
Wenn Reden nicht hilft, müßt ihr die gesamte Belegschaft schützen, indem ihr die bereits erteilte Zustimmung, FÜR ALLE ABTEILUNGEN, aus Gründen der zu hohen Belastung widerruft. Manchmal muss man auch Leute vor sich selbst beschützen.
Wenn ihr dies tut, wird der AG von alleine mit euch reden wollen, um eine Einigung zu erzielen.
Für das nächstemal solltet ihr mit eurer Überstundenfreigabe vorsichtiger sein.
Erstellt am 07.07.2014 um 15:56 Uhr von paula
was soll denn die Rücknahme für alle bewirken? Als AG würde ich mich hinstellen und den MA erklären: genehmigt ist genehmigt.
Wenn es dumm läuft wird der BR so vom AG in der Betriebsöffentlichkeit richtig vorgeführt
Erstellt am 07.07.2014 um 16:08 Uhr von Kulum
Na hier ist ja was los? Wo stand eigendlich, dass diese Überstunden verbindlich für die MAin sind? Pjöööng hat doch nicht umsonst auf den Arbeitsvertrag hingewiesen! Nur weil der BR zustimmt, ist der einzelne AN noch lange nicht verpflichtet die Überstunden auch zu leisten. Je nachdem, was der AV sagt und was genau beantragt und genehmigt wurde. Häufig braucht der AG zwei Zustimmungen, die vom BR UND die vom AN. Wenn im AV nur pauschal steht, der AN verpflichtet sich auf Anweisung Überstunden zu leisten, ist diese Vereinbarung ungültig und der AG darf jedesmal brav jeden einzelnen AN fragen, ob er denn bitte bitte bereit wäre Überstunden zu leisten. Da darf der AN auch mal gepflegt einen Haufen auf die pauschale Zustimmung des BR machen.
Aber hauptsache erstmal rummaulen.