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Widerruf bereits genehmigter Überstundenkontingente durch den BR ??

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, der BR hat vor einigen Monaten bis September so um die 200 Überstunden für eine Mitarbeiterin genehmigt. Soweit Routine hier im Haus und wird oftmals auch nicht ausgeschöpft. Jetzt kommt die Mitarbeiterin und sagt sie schaffts nicht-ist überlastet, bekommt Druck vom Chef der das auf Dauer von jedem verlangt, ist gesundheitlich beeinträchtigt etc. pp.

Können wir jetzt die Zustimmung zu diesen nach §87 genehmigten Überstunden widerrufen? Rechtsgrundlage? Urteile? Gruss von den Betriebsratten

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Community-Antworten (7)

H
Husmeester

07.07.2014 um 14:38 Uhr

"vor einigen Monaten" , also sagen wir mal März . Das heisst ihr als BR genehmigt regelmäßig 200 Überstunden pro MA in einem halben Jahr ??? Wieso werden nicht statt dessen Leute eingestellt , wenn ihr doch wisst das zu viel Arbeit auf zu wenige Köpfe verteilt werden ? Als BR würde ich immer erst Rücksprache mit dem betroffenen MA halten bevor ich so einer Belastung zustimmen würde . Da habt ihr der Kollegin ja was eingebrockt ...

P
Pjöööng

07.07.2014 um 15:54 Uhr

Ich finde es auch erschreckend wenn der BR hier über einen Zeitraum von ca 6 Monaten pauschal durchschnizttlich 8 oder mehr Überstunden pro Woche genehmigt.

Um feststellen zu können, ob und was hier getan werden kann, müsste man genau wissen, was beantragt und genehmigt wurde, sowie was arbeitsvertraglich zum Thema Überstunden vereinbart wurde.

B
betriebsratten

07.07.2014 um 16:03 Uhr

@husmeester-bringt nicht weiter-Zeit zu schade zum lesen.

@Pjööng Ist Projektbezogen, die Überstunden werden normalerweise im besten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter geleistet......nur in diesem Einezelfall entwickelt es sich anders. Aber so richtig weiter bin ich noch nicht.....

P
paula

07.07.2014 um 16:22 Uhr

der BR kommt von seiner Genehmigung nicht mehr weg. Als BR würde ich hier versuchen die Probleme der Kollegin darzustellen. Die Kollegin könnte selber noch aktiv werden (z.B. Überlastungsanzeige) aber der BR sollte hier versuchen seinen Fehler wieder auszubügeln

W
Widder

07.07.2014 um 17:24 Uhr

Das ist halt das Problem bei pauschalen Zustimmungen. Jetzt muss der BR für die Kollegin in die Presche springen, und versuchen das wieder irgendwie glatt zu bügeln. Für den AG heißt das, bzw. dieser kann das dann gegen die AN verwenden, indem er sagt, das sie nicht belastbar ist... usw. (Überlastungsanzeige wäre, meiner Meinung nach, nicht so sinnvoll) Ihr müsst auf alle Fälle mit dem AG reden, und versuchen, eine für beide Seiten brauchbare Regelung zu finden, was auch immer das innerbetrieblich heißt. Das kennt ihr bestimmt besser als wir Außenstehende.

Wenn Reden nicht hilft, müßt ihr die gesamte Belegschaft schützen, indem ihr die bereits erteilte Zustimmung, FÜR ALLE ABTEILUNGEN, aus Gründen der zu hohen Belastung widerruft. Manchmal muss man auch Leute vor sich selbst beschützen. Wenn ihr dies tut, wird der AG von alleine mit euch reden wollen, um eine Einigung zu erzielen.

Für das nächstemal solltet ihr mit eurer Überstundenfreigabe vorsichtiger sein.

P
paula

07.07.2014 um 17:56 Uhr

was soll denn die Rücknahme für alle bewirken? Als AG würde ich mich hinstellen und den MA erklären: genehmigt ist genehmigt.

Wenn es dumm läuft wird der BR so vom AG in der Betriebsöffentlichkeit richtig vorgeführt

K
Kulum

07.07.2014 um 18:08 Uhr

Na hier ist ja was los? Wo stand eigendlich, dass diese Überstunden verbindlich für die MAin sind? Pjöööng hat doch nicht umsonst auf den Arbeitsvertrag hingewiesen! Nur weil der BR zustimmt, ist der einzelne AN noch lange nicht verpflichtet die Überstunden auch zu leisten. Je nachdem, was der AV sagt und was genau beantragt und genehmigt wurde. Häufig braucht der AG zwei Zustimmungen, die vom BR UND die vom AN. Wenn im AV nur pauschal steht, der AN verpflichtet sich auf Anweisung Überstunden zu leisten, ist diese Vereinbarung ungültig und der AG darf jedesmal brav jeden einzelnen AN fragen, ob er denn bitte bitte bereit wäre Überstunden zu leisten. Da darf der AN auch mal gepflegt einen Haufen auf die pauschale Zustimmung des BR machen. Aber hauptsache erstmal rummaulen.

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