Urlaubsberechnung für freigestellte BR-Mitglieder
Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr. Auch im neuen Jahr gibt es Fragen über Fragen. Meine lautet: Ich(Krankenschwester) bin ein mit 19,25 Std. freigestelltes BR-Mitglied. Mit 10,75Std. arbeite ich auf Station(Teilzeitkraft).Wie muß mein Urlaub gerechnet werden?Muß ich den anteilig für Br-Arbeit und Station aufteilen oder zählt der nur für die Tätigkeit als Krankenschwester? Gruß appletree
Community-Antworten (6)
01.01.2007 um 19:35 Uhr
@ appletree , alles Gute für das Jahr 2007!
Bekommen BR´s keinen Urlaub ? Einen BRM dürfen durch seine BR-Tätigkeit keine Nachteile entstehen!Berechne den Urlaub so als wenn du 100 % BR oder 100% Krankenschwester wärest!
01.01.2007 um 19:41 Uhr
moin,
ich nehme mal an deine vertragliche AZ beträgt als Tz 30 Std.von ? Vollzeit= X % Tz,ergo = X % Urlaubstage
01.01.2007 um 20:12 Uhr
@ spartacus ,
ein AN in Tz hat den gleichen Anspruch auf Urlaubstage wie einer in Vollzeit ! Der Urlaub bezieht sich auf die Arbeitstage pro Woche-nicht auf die Stunden pro Schicht ! Wenn ich 10 Stunden pro Schicht arbeite,hätte ich Anspruch auf mehr Urlaub als mein Kollege,der nur 8 Stunden arbeitet ?
01.01.2007 um 20:27 Uhr
@appletree, das wird nicht getrennt berechnet. Du nimmst an einem Tag Urlaub und der wird als normaler Urlaubstag angerechnet. Egal, ob du an diesem Tag Betriebsratstätigkeit gemacht, oder als Krankenschwester gearbeitet hättest.
01.01.2007 um 23:02 Uhr
appletree,
ich meine im BurlG gelesen zu haben, dass Erholungsurlaub nur Arbeitnehmern zusteht...
02.01.2007 um 01:14 Uhr
@appletree
- Warum sollte das BurlG für Betriebsratsmitglieder nicht gelten? Betriebsräte sind Arbeitnehmer, die durch Wahl Arbeitnehmervertreter (BR) geworden sind.
- Im Tarifvertrag (falls einer anzuwenden ist) nach den genauen Regeln sehen
- die bereits vorhandenen Antworten beantworten den Rest.
Allerdings ist die Antwort von 'spartacus' nur unter der Annahme zutreffend, das die 30h-Teilzeit mit kürzeren Schichten, aber der gleichen Anzahl von Arbeitstagen wie die einer Vollzeitkraft geleistet werden. Dies ist in Krankenhäusern aber eher selten. 'Bergmann' hat die Antwort zur Berechnung schon gegeben.
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