Erstellt am 01.01.2007 um 18:35 Uhr von Bergmann
@ appletree ,
alles Gute für das Jahr 2007!
Bekommen BR´s keinen Urlaub ?
Einen BRM dürfen durch seine BR-Tätigkeit keine Nachteile entstehen!Berechne den Urlaub so als wenn du 100 % BR oder 100% Krankenschwester wärest!
Erstellt am 01.01.2007 um 18:41 Uhr von spartacus
moin,
ich nehme mal an deine vertragliche AZ beträgt als Tz 30 Std.von ? Vollzeit= X % Tz,ergo = X % Urlaubstage
Erstellt am 01.01.2007 um 19:12 Uhr von Bergmann
@ spartacus ,
ein AN in Tz hat den gleichen Anspruch auf Urlaubstage wie einer in Vollzeit !
Der Urlaub bezieht sich auf die Arbeitstage pro Woche-nicht auf die Stunden pro Schicht ! Wenn ich 10 Stunden pro Schicht arbeite,hätte ich Anspruch auf mehr Urlaub als mein Kollege,der nur 8 Stunden arbeitet ?
Erstellt am 01.01.2007 um 19:27 Uhr von Mona-Lisa
@appletree,
das wird nicht getrennt berechnet. Du nimmst an einem Tag Urlaub und der wird als normaler Urlaubstag angerechnet. Egal, ob du an diesem Tag Betriebsratstätigkeit gemacht, oder als Krankenschwester gearbeitet hättest.
Erstellt am 01.01.2007 um 22:02 Uhr von Fayence
appletree,
ich meine im BurlG gelesen zu haben, dass Erholungsurlaub nur Arbeitnehmern zusteht...
Erstellt am 02.01.2007 um 00:14 Uhr von plusminusnull
@appletree
- Warum sollte das BurlG für Betriebsratsmitglieder nicht gelten?
Betriebsräte sind Arbeitnehmer, die durch Wahl Arbeitnehmervertreter (BR) geworden sind.
- Im Tarifvertrag (falls einer anzuwenden ist) nach den genauen Regeln sehen
- die bereits vorhandenen Antworten beantworten den Rest.
Allerdings ist die Antwort von 'spartacus' nur unter der Annahme zutreffend, das die 30h-Teilzeit mit kürzeren Schichten, aber der gleichen Anzahl von Arbeitstagen wie die einer Vollzeitkraft geleistet werden. Dies ist in Krankenhäusern aber eher selten.
'Bergmann' hat die Antwort zur Berechnung schon gegeben.