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Mehrarbeit für nicht freigestellte BR?

R
rls
Jan 2018 bearbeitet

Darf Mehrarbeit für nicht freigestellte BR Mitglieder vom AG mit der Begründung, das diese nicht entstanden wären wenn der MA kein BR MItglied sei, abgelehnt werden? Es handelt sich um MA die der BR in seiner Abteilung machen sollte.

3.07904

Community-Antworten (4)

A
Angi1

08.09.2006 um 10:36 Uhr

Hallo rls,

beruft euch bei eurem Arbeitgeberauf § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG und § 30 BetrVG.

Sollten die Äußerungen beibehalten werden, käme § 23 Abs. 3 BetrVG in Frage. Aber meisten reicht es schon auf die §§ hinzuweisen.

MfG Angi1

K
Kölner

08.09.2006 um 11:09 Uhr

@Angi1 Entsteht denn Mehrarbeit durch BR-Tätigkeit?

A
Angi1

08.09.2006 um 12:37 Uhr

@Kölner

nein, aber die Mehrarbeit wird doch auf das fehlen wegen BR Tätigkeit zurückgeführt. Diese Aussage muß unterbleiben.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Mehrarbeit ja nicht vom AN sondern vom AG beantragt werden muss. Wen er sie nicht beantragt, muss sie auch nicht geleistet werden. Wenn er sie beantragt muss er sie auch bezahlen oder Freizeitausgleich gewähren.

Aber auf keinen Fall darf er o.g. Aussage treffen.

MfG Angi1

P
paula

08.09.2006 um 15:12 Uhr

also irre ich mich oder ist es hier nicht so dass der AN länger arbeiten möchte und der AG sagt nein es bleibt bei der regelarbeitszeit. das ist doch das gute recht vom AG. er handelt doch eigentlich nur korrekt da er den AN nicht die BR-Zeit nacharbeiten läßt. da sehe ich auch keinen verstoß nach § 23 BetrVG

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