Erstellt am 03.05.2016 um 09:19 Uhr von nicoline
*Sind wir dann beschlussfähig?*
Ihr seid beschlussfähig, wenn 3 BRM anwesend sind.
*wenn bei einer Abstimmung 2 zu 2 und somit keine Mehrheit vorhanden ist*
Dann gilt der Antrag als abgelehnt, weil eben nicht die erforderliche Mehrheit zustande gekommen ist.
Erstellt am 03.05.2016 um 12:17 Uhr von Challenger
Tach auch,
in Ergänzung zu nicoline :
Ihr seid beschlußfähig, wenn MINDESTENS 3 BRM anwesend sind.
Erstellt am 03.05.2016 um 13:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Ihr seid beschlußfähig, wenn MINDESTENS 3 BRM anwesend sind."
Anderer Auffassung; BetrVG § 33 (2)
Erstellt am 03.05.2016 um 14:48 Uhr von moreno
BetrVG § 33 (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Nanu Pjöööng ist die Hälfte von 5 mehr als 3???? ;-)
Erstellt am 03.05.2016 um 15:13 Uhr von gironimo
Es reichen 2,51 BR-Mitglieder :-)
(es gibt ja kopflose BRs..... - habt Ihr davon niemanden, müssen es doch 3 sein)
Erstellt am 03.05.2016 um 15:16 Uhr von Pjöööng
Ach ja moreno, Du nun wieder.
Gesetzestext kopieren geht ja schon ganz gut, jetzt musst Du noch lernen sie zu lesen.
Es reicht nicht die bloße Anwesenheit, sondern diese 3 BRM müssen tatsächlich an der Abstimmung teilnehmen. Ich hoffe ich muss Dir diesen Unterschied nicht auch noch erklären.
Erstellt am 03.05.2016 um 15:25 Uhr von moreno
Ach Du meinst es gibt welche die sagen ach ich stimm grad nicht ab bin am Kaffee trinken?????
Erstellt am 03.05.2016 um 15:45 Uhr von celestro
Es gibt (neben der Enthaltung) die Möglichkeit, an der Beschlussfassung nicht teilzunehmen. Ein solches BRM ist zwar anwesend, hebt aber weder bei Für, noch bei Gegen, noch bei Enthaltung die Hand.
Erstellt am 03.05.2016 um 15:52 Uhr von moreno
Ist mir schon klar, also Einigung es müssen drei BRM an der Abstimmung teilnehmen :-) ihre bloße Anwesenheit reicht nicht.