Erstellt am 30.03.2018 um 15:36 Uhr von Teufel
Kommt darauf an , ob es im Tarifvertrag der Gewerkschaft geregelt ist.
Hier gibt's bei uns Freistellungen für die verschiedenen Fachgruppen sowie die Tarifkommission .
Man muss für diese Ämter auch nicht im Betriebsrat sein.
Erstellt am 30.03.2018 um 15:54 Uhr von ganther
Bei uns gibt es auch Freistellungen über den Tarifvertrag. Aber sie sind nicht zu vergüten vom Arbeitgeber
Erstellt am 30.03.2018 um 16:14 Uhr von Susi61
Danke...
Das jeder der in der Gewerkschaft ist...dort ehrenamtlich was tun kann war mir klar... Aber in deiner Freizeit...
Was ich wissen wollte... Kann ein BR- Ersatzmitglied.. Das kein Nachrücker ist ..eine Freistellung vom Arbeitgeber erwirken oder muss er für ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit seine Freizeit benutzen?
Erstellt am 30.03.2018 um 16:27 Uhr von nicoline
Susi61
sofern es in einem bei euch angewendeten TV geregelt ist, hast du bei Erfüllung der im TV verankerten Voraussetzungen einen Anspruch auf Freistellung, vollkommen unabhängig davon, ob du BRM oder EBRM bist oder nicht.
Wenn es keinen TV oder keine Regelung im TV über die Freistellung für Gew. Arbeit gibst, dann kannst du zwar deinen AG darum bitten, bist aber auf seine freiwillige Zusage angewiesen.
Erstellt am 30.03.2018 um 19:25 Uhr von BloodyBeginner
Bei uns wird auch ein BR Mitglied nicht für gewerkschaftliche Arbeit freigestellt.
Gewerkschaftliche Arbeit hat rein gar nichts mit BR Arbeit zu tun, auch wenn man z.B. als BR Mitglied auch Gewerkschaftsmitglied ist
Erstellt am 30.03.2018 um 19:44 Uhr von etugruber
Es sollte dein Gewerkschaftsvertreter mit deinem AG ausmachen...
Bei uns schreibt Gewerkschaft an den AG die Freistellung...