Ersatzmitglied
Vor kurzem hatte ich schonmal so eine ähnliche Frage. Mir hat gestern ein Ersatzmitglied in der der BR Sitzung, zu der er geladen war, gesagt, das er zur nächsten Sitzung , zu der er geladen wird ( Termin steht schon fest ), nicht kommen kann, da er zum wiederholten Mal ins Gericht , wo er ehrenamtlich tätig ist, geladen ist. Für mich ist das keine Verhinderung, oder sieht das mit dem Ehrenamt auf dem Gericht wieder anders aus. Danke
Community-Antworten (4)
01.02.2019 um 08:44 Uhr
Das Ehrenamt ist vom Grundsatz her ein privater Termin, wie zB Urlaub etc. somit gilt er als verhindert
01.02.2019 um 11:01 Uhr
Er ist Schöffe oder ähnliches? Ihr wisst dass er bei Nichterscheinen ggf. von der Polizei abgeholt werden kann?
01.02.2019 um 12:29 Uhr
Leben als Schöffe: Verschlafen und von der Polizei abgeholt ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/leben-als-schoeffe-verschlafe...
01.02.2019 um 21:26 Uhr
Ein Br Mitglied oder in dem Fall Ersatzmitglied oder Mitarbeiter der Ehrenamtlich im Staatsdienst tätig ist, ist vom Ag Frei zu stellen. Genauso wie THW oder Freiwillige Feuerwehr. Und der AG muss die Zeit sogar bezahlen.
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