W.A.F. LogoSeminare

Beschwerde gegen Betreibsrat

T
tarbeirteb
Feb 2023 bearbeitet

Guten Tag,

bei uns ist eine Beschwerde gegen den Betriebsrat eingegangen Anfang Janaur, die Situation kocht aktuell zeimlich hoch. Jetzt ist festgestellt worden, dass die Person welche die Beschwerde eingereicht hat, bereits gekündigt hat und seit September des letzten Jahres nicht mehr angestellt ist, nur auf Bitte des Vorstands bis März noch in bestimmten Bereichen tätig ist.

Hat die Beschwerde gegen den BR überhaupt bestand wenn die Person in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht?

38307

Community-Antworten (7)

C
celestro

13.02.2023 um 11:28 Uhr

das AV dauert doch bis März noch an ...

M
Muschelschubser

13.02.2023 um 11:38 Uhr

In welcher Form ist denn die Beschwerde eingereicht worden? Eine interne Beschwerde gegen den BR hat m.E. überhaupt keine rechtliche Relevanz.

Um rechtlich etwas gegen einen BR bewirken zu können, muss sich schon ein Viertel der Belegschaft zusammen tun und im Falle einer groben Pflichtverletzung gem. §23 BetrVG beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds oder die Auflösung des BR beantragen.

Dennoch macht es vielleicht unabhängig von der rechtlichen Relevanz Sinn, als BR den Inhalt der Beschwerde trotzdem selbstkritisch zu hinterfragen. Vielleicht ist ja tatsächlich etwas vorgefallen das man klären kann, oder man hat die Chance gewisse Verhaltensweisen zu ändern um ein besseres Bild nach außen abzugeben. Wenn sich dann herausstellt dass der Inhalt der Beschwerde völlig haltlos ist, dann geht der BR eh gestärkt daraus hervor.

Aber zur konkreten Frage:

Der Arbeitnehmer ist noch im Betrieb tätig, und das allein begründet schon ein Arbeitsverhältnis. Es besteht ein Arbeitsangebot, welches der Angestellte angenommen hat. Das muss nicht zwingend schriftlich verfasst werden. In dem Moment wo er die Tätigkeit ausübt, besteht das Arbeitsverhältnis. Allerdings frage ich mich dann, wie er das mit der Befristung handhaben möchte.

Aber wie bereits zu lesen war, ist das für die Rechtmäßigkeit der Beschwerde eh völlig belanglos.

Denn ob die Beschwerde überhaupt jemals Bestand hatte, hängt davon ab wie sie eingereicht wurde. Wie schon gesagt: passierte das intern, hat die Beschwerde rechtlich nie Bestand gehabt. Liegt sie beim Arbeitsgericht (was einer allein allerdings nicht veranlassen kann), wird man sie dort auch fallabschließend bearbeiten.

K
Kehler

13.02.2023 um 13:07 Uhr

Auf Bitten des Vorstandes! Besteht noch ein Arbeitsvertrag? -sieht nicht danach aus- Bekommt er Arbeitsentgeld dafür? Wenn kein Arbeitsvertrag mehr vorliegt und er auch kein Entgeld dafür bekommt ist er kein Mitarbeiter mehr und kann dem BR garnichts.

Aber die angesprochenene Themen würde ich mir, als BR, trotzdem zu Herzen nehmen.

J
Junge

14.02.2023 um 05:59 Uhr

Was ist denn der Inhalt dieser Beschwerde?

T
takkus

15.02.2023 um 09:10 Uhr

Welche Relevanz hat die Frage nach dem Inhalt der Beschwerde?

J
Junge

16.02.2023 um 05:51 Uhr

Weil das die eigentliche Grundlage der Frage des TE ist. Weshalb möchte man sich nicht mit einer Beschwerde auseinandersetzen? Um das zu verstehen, ist es sinnvoll zu erfahren, um was es überhaupt geht.

M
Muschelschubser

16.02.2023 um 13:58 Uhr

Die Frage ist m.E. völlig unnötig, da eine Beschwerde eines einzelnen gegen den BR rein juristisch überhaupt nicht vorgesehen ist.

Die Frage wäre bestenfalls interessant, wenn der Betriebsrat sich selbst reflektieren und verbessern möchte.

Rechtlich aus bereits genannten Gründen aber völlig irrelevant.

Ihre Antwort