Hallo Forum,

unser BR hat eine Beschwerde eines MA nach §85 erhalten. Es geht um verschiedene Aspekte, wie gescheitertes BEM - Verfahren oder Einsatz als Springer trotz Erkrankung. Die Situation ist unübersichtlich und sehr festgefahren, beide Partein kommunizieren seit fast zwei Jahren nur noch über ihre Anwälte miteinander. Der BR hat die Beschwerde als berechtigt erachtet und diese an den AG weitergeleitet. Dieser sieht die Sachlage anders und hält die Beschwerde für nicht berechtigt.
Nun sind wir uns nicht sicher, wie wir vorgehen sollen, da wir auch der Meinung sind, dass auf Seite des MA Fehler gemacht wurden. Ist es nun wirklich ratsam, die Einigungsstelle anzurufen? Wer hat einen guten Rat?
Danke!