Unter welchen Voraussetzungen darf ein BRM mit ins Gericht (Kündigung)
Moin Moin, bei uns wurde eine Kollegin fristlos entlassen da sie in ihrem Nebenjob (angeblich) nicht die Ruhezeiten beachten hat. Mich würde als BR interessieren wie das Gericht so etwas wertet da unsere Dienstpläne ohnehin schon recht kritisch sind was die Ruhezeiten angeht. Kann das Gremium beschließen, dass es erforderlich ist ein BRM mit zur Güteverhandlung zu senden oder sollte ich das lieber in meiner Freizeit machen?
Grüße!
Community-Antworten (23)
25.04.2016 um 11:24 Uhr
Wenn man nicht geladen ist, wird das schwierig. Man kann aber Urlaub beantragen.
25.04.2016 um 11:30 Uhr
Danke, ich habe Gleitzeit, dann werd ich eben ausstempeln da es mich sehr interessiert wie man sich da vor Gericht rausreden will. Ich bin ständig freigestellt und da könnte man das machen... Habe aber mitlerweile dies gefunden: https:www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag7-azr-893-93
25.04.2016 um 12:46 Uhr
Unser Anwalt setzt noch einen drauf, er sagt ich würde sogar herausgeschickt da ich evtl im weiteren Verlauf des Prozesses als Zeuge geladen werde und somit beeinflusst sein könnte.
25.04.2016 um 13:27 Uhr
Fragenmann, bei uns hat eine MA, die ich betreut habe, gegen den AG geklagt. Ich habe an allen Terminen/Verhandlungen vor dem örtlichen Arbeitsgericht teilgenommen. Bin ganz freigestellt und habe mir Stunden dafür abgezogen. Bei uns war es so, dass der Richter gefragt hat, wer ich bin. Nach meiner Antwort hat er die Anwälte beider Parteien gefragt, ob ich als Zeugin in Frage käme. Nachdem das verneint wurde, konnte ich bleiben.
25.04.2016 um 13:29 Uhr
Na das würde ich dann darauf ankommen lassen.
da unsere Dienstpläne ohnehin schon recht kritisch sind was die Ruhezeiten angeht.<
Aber vielleicht wäre die Zeit besser genutzt, hier als BR ein Konzept zu erarbeiten, wie man dem entgegen treten kann.
25.04.2016 um 13:53 Uhr
Aber vielleicht wäre die Zeit besser genutzt, hier als BR ein Konzept zu erarbeiten, wie man dem entgegen treten kann. Zumindest in den Augen meiner Kollegin war das eine sehr gut genutzte Zeit, dass ich im Gerichtssaal gesessen habe. Sie fühlte sich allein durch die Anwesenheit unterstützt und sicherer.
Und so als kleine Nebenwirkung hat es als BR auch mal gut getan, mitzuerleben, wie die Richter den AG abgewatscht haben. Das ist life schöner als aus Erzählungen ;-))
25.04.2016 um 14:48 Uhr
Tach auch, das die Kollegin die Ruhezeiten nicht eingehalten hat,ist vom AG erst mal zu beweisen. Selbst wenn ihm dies gelingt, oder unstreitig sein sollte,müßte meiner Auffassung nach zunächst eine Abmahnung erteilt werden. Denn im Grundsatz gilt, von Ausnahmen abge- sehen : Aus verhaltensbedingten Gründen keine fristlose Kündigung ohne vorherige Ab- mahnung
25.04.2016 um 15:06 Uhr
Ja, was denkst du warum ich so gerne vor Gericht dabei wäre.. Mal sehen was sie sagen wenn ich da auftauche (in meiner Freizeit).
Die Kollegin arbeitet nebenberuflich in einer Spielhalle und ihr Vorgesetzter ist da abends nach ihrem Feierabend mal eingekehrt und hat sie zur Rede gestellt. Abmahnung gabs nicht.
25.04.2016 um 17:09 Uhr
Moment - die Kollegin wurde fristlos entlassen, weil sie im NEBENjob die Ruhezeiten nicht eingehalten hat? Ist der AG noch ganz dicht!?
Aber etwas anderes interessiert mich: Die Anhörung zu dieser Kündigung muss ja durchs Gremium gegangen sein, und ich gehe mal davon aus, dass ihr der AO Kündigung nicht zugestimmt habt. Trotzdem ist sie erfolgt. Alleine schon an dieser Hürde dürfte der AG vor Gericht scheitern.
25.04.2016 um 18:36 Uhr
schon ein seltsamer Fall...
- anscheinend hat der AN die Nebentätigkeit nciht beim AG angemeldet
- fristlose Kündigung wegen diesen Kleinigkeiten...
Was ist da eigentlich wirklich im Busch? Oder ist der AN wegen seiner Nebentätigkeit an seiner Arbeitsleistung gehindert und wurde dann "zufällig" dort gesehen (als Bestätigung sozusagen)
Hat der AN eventuelle Abmahnungen bekommen, ohne dass dies dem BR bei der Anhörung mitgeteilt wurde?
Gerade letzteres wäre eventuell für die eigentliche Frage interessant... Das würde ich dann aber dem Anwalt "stecken" und mich freiwillig als Zeugen melden...
25.04.2016 um 18:37 Uhr
Zitat (Hartmut): "Moment - die Kollegin wurde fristlos entlassen, weil sie im NEBENjob die Ruhezeiten nicht eingehalten hat? Ist der AG noch ganz dicht!?"
Es gibt keine getrennten Ruhezeiten nach Hauptätigkeit und Nebentätigkeit. Es gibt für jeden AN nur eine Ruhezeit!
Zitat (Hartmut): "... ich gehe mal davon aus, dass ihr der AO Kündigung nicht zugestimmt habt. Trotzdem ist sie erfolgt. Alleine schon an dieser Hürde dürfte der AG vor Gericht scheitern."
Seit wann sind Kündigungen zustimmungspflichtig?
25.04.2016 um 18:54 Uhr
wie, du fragst unsauber? Interessant...!
25.04.2016 um 18:55 Uhr
Zitat (Globus): "fristlose Kündigung wegen diesen Kleinigkeiten..."
Immerhin kann hier der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Da kann man wohl kaum von einer "Kleinigkeit" sprechen. Insbesondere würde ich mich als BRM hüten, dies als "Kleinigkeit" zu bezeichnen, da ich ansonsten kaum noch in der Lage sein werde, Verstöße des Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz zu monieren.
25.04.2016 um 19:02 Uhr
Du bist echt witzig - reiße doch nicht immer alles aus dem Kontext...
25.04.2016 um 19:24 Uhr
Das muss an Deinem PC (oder Browser) liegen. Bei mir ist der ganze Kontext nach da (direkt dadrüber).
25.04.2016 um 19:34 Uhr
jau, jetzt sehe ich das auch - du nimmst ein Zitat, reißt es raus aus einem Kontext und gehst davon aus dass der belesene User sich alles hier durchlist - clever biste... dennoch hast du ein Zitat aus einem Kontext gerissen und damit eine Behauptung aufgestellt, die ich so nie gebracht habe... Das ist eigentlich ziemlich frech und deiner eigentlich auch nciht würdig.
Du versucht mich zu diskreditieren... vermutlich bei den Usern, die nciht so oft hier on sind, mit Erfolg... Aber mal ehrlich, was willst du damit erreichen?
Lass uns jetzt nicht mehr von den Arbeitsanweisungen reden - da kannst du mich einfach nciht überzeugen - meine Rechtsmeinung dessen habe ich mir nciht selbst beigebracht, sondern wurden gelehrt - und diese Argumente reichen mir, dass ich das auch bei uns so anwende - bis jetzt, gab es keinerlei Probleme - nun ja, anfangs schon - jetzt nicht mehr...
Und nochmals, wenn kein BR bereit ist neue wege zu gehen und neue Rechtsauffassungen zu vertreten, wären die Kommentare bei weitem nciht so dick...
Es tut mir aufrichtig leid, dass du neue Wege nicht sehen möchtest und vor allem immer alte Wege beschreitest... Schade für die AN, die dich gewählt haben...
Du bist gut, gehst aber keine neuen Wege... schade...
25.04.2016 um 19:38 Uhr
Globus,
ich versuche nicht, Dich zu diskreditieren. Das kannst Du doch viel besser selber.
Möge sich jeder sein eigenes Bild von Deinem Beitrag machen.
25.04.2016 um 19:42 Uhr
Also das war so, sie hat gearbeitet bei uns. Und zwar soviel wie der Tarif maximal zulässt. Sie ist dann nicht in den Feierabend gegangen sondern zu der (genehmigten) nebentätigkeit B
Hierbei wurde sie gesehen. Das war alles was wir in der anhörung hatten. Natürlich geht sowas nicht, die Ruhezeit hat ja nen Sinn. Aber ne Fette Abmahnung oder ihr einen höheren Stellenanteil anbieten hätten ja gereicht. Sowas mscht ja keiner zum Spaß. Wir haben anhörungsfristen verstreichen lassen nach Rücksprache mit ihrem Anwalt.
25.04.2016 um 19:44 Uhr
Ja genau, da gebe ich dir durchaus Recht...
Schade ist nur, dass du mitunter unsachlich wirst... und mit dieser Unsachlichkeit diverse User vermutlich dazu verleitest, dass alleine deine Meinung die einig wahre ist...
Stimmt, oh sorry ist sie ja, du bestimmst wie was in den verschiedenen Arbeitsgerichten beschlossen wird...
Ich Dummie....
25.04.2016 um 20:56 Uhr
Was in meinen Augen durchaus Sinn macht in dieser Konstellation...
25.04.2016 um 21:30 Uhr
Fragenmann,
eine Abmahnung wäre hier vermutlich vergebene Liebesmüh gewesen, da es sich um eine personenbedingte Kündigung handeln dürfte.
26.04.2016 um 09:29 Uhr
Ich würde ja eher von einer verhaltensbedingten Kündigung ausgehen wollen ...
26.04.2016 um 09:45 Uhr
Verwandte Themen
Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM
Älternoch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst. Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. De
Austritt aus BR
ÄlterHallo alle zusammen. Ich bins wieder die Neue von nebenan. Vielleicht könnt ihr euch noch an meine letzte Frage, betreff des BRM das immer Dinge tut die er besser lassen sollte, wie unterschreiben v
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter früher nach Hause schicken?
ÄlterHallo. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter vor Arbeitszeitende nach Hause schicken? Wir haben eine BV zur Arbeitszeit, in der Kern- und Rahmenarbeitszeiten vereinbart
Abmahnung, Ermahnung BRM wegen möglicher Verfehlungen bei Mandatsausübung möglich?
ÄlterHallo liebe Kollegen/innen, wir haben gerade im Gremium ein kleines Streitgespräch. Es handelt sich um ein BRM welches mehrmals unentschuldigt von Betriebsratssitzungen und Ausschusssitzungen ferng
Versetzung eines BRM ohne triftigen Grund
ÄlterKann man ein BRM einfachversetzen auch wenn es der Abteilung schaden würde? Folgender Sachverhalt besteht. Das BRM ist als Lagerist eingestellt im Jahr 2000 . Seit gut 10 Jahren aber leitet das BRM ei