Moin Moin, bei uns wurde eine Kollegin fristlos entlassen da sie in ihrem Nebenjob (angeblich) nicht die Ruhezeiten beachten hat.
Mich würde als BR interessieren wie das Gericht so etwas wertet da unsere Dienstpläne ohnehin schon recht kritisch sind was die Ruhezeiten angeht.
Kann das Gremium beschließen, dass es erforderlich ist ein BRM mit zur Güteverhandlung zu senden oder sollte ich das lieber in meiner Freizeit machen?

Grüße!