Erstellt am 25.04.2016 um 09:24 Uhr von Kölner
Wenn man nicht geladen ist, wird das schwierig.
Man kann aber Urlaub beantragen.
Erstellt am 25.04.2016 um 09:30 Uhr von Fragenmann
Danke, ich habe Gleitzeit, dann werd ich eben ausstempeln da es mich sehr interessiert wie man sich da vor Gericht rausreden will.
Ich bin ständig freigestellt und da könnte man das machen... Habe aber mitlerweile dies gefunden: https:www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag7-azr-893-93
Erstellt am 25.04.2016 um 10:46 Uhr von Fragenmann
Unser Anwalt setzt noch einen drauf, er sagt ich würde sogar herausgeschickt da ich evtl im weiteren Verlauf des Prozesses als Zeuge geladen werde und somit beeinflusst sein könnte.
Erstellt am 25.04.2016 um 11:27 Uhr von nicoline
Fragenmann,
bei uns hat eine MA, die ich betreut habe, gegen den AG geklagt. Ich habe an allen Terminen/Verhandlungen vor dem örtlichen Arbeitsgericht teilgenommen. Bin ganz freigestellt und habe mir Stunden dafür abgezogen. Bei uns war es so, dass der Richter gefragt hat, wer ich bin. Nach meiner Antwort hat er die Anwälte beider Parteien gefragt, ob ich als Zeugin in Frage käme. Nachdem das verneint wurde, konnte ich bleiben.
Erstellt am 25.04.2016 um 11:29 Uhr von gironimo
Na das würde ich dann darauf ankommen lassen.
>da unsere Dienstpläne ohnehin schon recht kritisch sind was die Ruhezeiten angeht.<
Aber vielleicht wäre die Zeit besser genutzt, hier als BR ein Konzept zu erarbeiten, wie man dem entgegen treten kann.
Erstellt am 25.04.2016 um 11:53 Uhr von nicoline
*Aber vielleicht wäre die Zeit besser genutzt, hier als BR ein Konzept zu erarbeiten, wie man dem entgegen treten kann.*
Zumindest in den Augen meiner Kollegin war das eine sehr gut genutzte Zeit, dass ich im Gerichtssaal gesessen habe. Sie fühlte sich allein durch die Anwesenheit unterstützt und sicherer.
Und so als kleine Nebenwirkung hat es als BR auch mal gut getan, mitzuerleben, wie die Richter den AG abgewatscht haben. Das ist life schöner als aus Erzählungen ;-))
Erstellt am 25.04.2016 um 12:48 Uhr von Challenger
Tach auch,
das die Kollegin die Ruhezeiten nicht eingehalten hat,ist vom AG erst mal zu beweisen.
Selbst wenn ihm dies gelingt, oder unstreitig sein sollte,müßte meiner Auffassung nach
zunächst eine Abmahnung erteilt werden. Denn im Grundsatz gilt, von Ausnahmen abge-
sehen : Aus verhaltensbedingten Gründen keine fristlose Kündigung ohne vorherige Ab-
mahnung
Erstellt am 25.04.2016 um 13:06 Uhr von Fragenmann
Ja, was denkst du warum ich so gerne vor Gericht dabei wäre..
Mal sehen was sie sagen wenn ich da auftauche (in meiner Freizeit).
Die Kollegin arbeitet nebenberuflich in einer Spielhalle und ihr Vorgesetzter ist da abends nach ihrem Feierabend mal eingekehrt und hat sie zur Rede gestellt. Abmahnung gabs nicht.
Erstellt am 25.04.2016 um 15:09 Uhr von Hartmut
Moment - die Kollegin wurde fristlos entlassen, weil sie im NEBENjob die Ruhezeiten nicht eingehalten hat? Ist der AG noch ganz dicht!?
Aber etwas anderes interessiert mich: Die Anhörung zu dieser Kündigung muss ja durchs Gremium gegangen sein, und ich gehe mal davon aus, dass ihr der AO Kündigung nicht zugestimmt habt. Trotzdem ist sie erfolgt. Alleine schon an dieser Hürde dürfte der AG vor Gericht scheitern.
Erstellt am 25.04.2016 um 16:36 Uhr von Globus
schon ein seltsamer Fall...
1. anscheinend hat der AN die Nebentätigkeit nciht beim AG angemeldet
2. fristlose Kündigung wegen diesen Kleinigkeiten...
Was ist da eigentlich wirklich im Busch? Oder ist der AN wegen seiner Nebentätigkeit an seiner Arbeitsleistung gehindert und wurde dann "zufällig" dort gesehen (als Bestätigung sozusagen)
Hat der AN eventuelle Abmahnungen bekommen, ohne dass dies dem BR bei der Anhörung mitgeteilt wurde?
Gerade letzteres wäre eventuell für die eigentliche Frage interessant... Das würde ich dann aber dem Anwalt "stecken" und mich freiwillig als Zeugen melden...
Erstellt am 25.04.2016 um 16:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"Moment - die Kollegin wurde fristlos entlassen, weil sie im NEBENjob die Ruhezeiten nicht eingehalten hat? Ist der AG noch ganz dicht!?"
Es gibt keine getrennten Ruhezeiten nach Hauptätigkeit und Nebentätigkeit. Es gibt für jeden AN nur eine Ruhezeit!
Zitat (Hartmut):
"... ich gehe mal davon aus, dass ihr der AO Kündigung nicht zugestimmt habt. Trotzdem ist sie erfolgt. Alleine schon an dieser Hürde dürfte der AG vor Gericht scheitern."
Seit wann sind Kündigungen zustimmungspflichtig?
Erstellt am 25.04.2016 um 16:54 Uhr von Globus
wie, du fragst unsauber? Interessant...!
Erstellt am 25.04.2016 um 16:55 Uhr von Pjöööng
Zitat (Globus):
"fristlose Kündigung wegen diesen Kleinigkeiten..."
Immerhin kann hier der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Da kann man wohl kaum von einer "Kleinigkeit" sprechen. Insbesondere würde ich mich als BRM hüten, dies als "Kleinigkeit" zu bezeichnen, da ich ansonsten kaum noch in der Lage sein werde, Verstöße des Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz zu monieren.
Erstellt am 25.04.2016 um 17:02 Uhr von Globus
Du bist echt witzig - reiße doch nicht immer alles aus dem Kontext...
Erstellt am 25.04.2016 um 17:24 Uhr von Pjöööng
Das muss an Deinem PC (oder Browser) liegen. Bei mir ist der ganze Kontext nach da (direkt dadrüber).
Erstellt am 25.04.2016 um 17:34 Uhr von Globus
jau, jetzt sehe ich das auch - du nimmst ein Zitat, reißt es raus aus einem Kontext und gehst davon aus dass der belesene User sich alles hier durchlist - clever biste... dennoch hast du ein Zitat aus einem Kontext gerissen und damit eine Behauptung aufgestellt, die ich so nie gebracht habe... Das ist eigentlich ziemlich frech und deiner eigentlich auch nciht würdig.
Du versucht mich zu diskreditieren... vermutlich bei den Usern, die nciht so oft hier on sind, mit Erfolg... Aber mal ehrlich, was willst du damit erreichen?
Lass uns jetzt nicht mehr von den Arbeitsanweisungen reden - da kannst du mich einfach nciht überzeugen - meine Rechtsmeinung dessen habe ich mir nciht selbst beigebracht, sondern wurden gelehrt - und diese Argumente reichen mir, dass ich das auch bei uns so anwende - bis jetzt, gab es keinerlei Probleme - nun ja, anfangs schon - jetzt nicht mehr...
Und nochmals, wenn kein BR bereit ist neue wege zu gehen und neue Rechtsauffassungen zu vertreten, wären die Kommentare bei weitem nciht so dick...
Es tut mir aufrichtig leid, dass du neue Wege nicht sehen möchtest und vor allem immer alte Wege beschreitest... Schade für die AN, die dich gewählt haben...
Du bist gut, gehst aber keine neuen Wege... schade...
Erstellt am 25.04.2016 um 17:38 Uhr von Pjöööng
Globus,
ich versuche nicht, Dich zu diskreditieren. Das kannst Du doch viel besser selber.
Möge sich jeder sein eigenes Bild von Deinem Beitrag machen.
Erstellt am 25.04.2016 um 17:42 Uhr von Fragenmann
Also das war so, sie hat gearbeitet bei uns. Und zwar soviel wie der Tarif maximal zulässt.
Sie ist dann nicht in den Feierabend gegangen sondern zu der (genehmigten) nebentätigkeit B
Hierbei wurde sie gesehen.
Das war alles was wir in der anhörung hatten. Natürlich geht sowas nicht, die Ruhezeit hat ja nen Sinn. Aber ne Fette Abmahnung oder ihr einen höheren Stellenanteil anbieten hätten ja gereicht. Sowas mscht ja keiner zum Spaß.
Wir haben anhörungsfristen verstreichen lassen nach Rücksprache mit ihrem Anwalt.
Erstellt am 25.04.2016 um 17:44 Uhr von Globus
Ja genau, da gebe ich dir durchaus Recht...
Schade ist nur, dass du mitunter unsachlich wirst... und mit dieser Unsachlichkeit diverse User vermutlich dazu verleitest, dass alleine deine Meinung die einig wahre ist...
Stimmt, oh sorry ist sie ja, du bestimmst wie was in den verschiedenen Arbeitsgerichten beschlossen wird...
Ich Dummie....
Erstellt am 25.04.2016 um 18:56 Uhr von Globus
Was in meinen Augen durchaus Sinn macht in dieser Konstellation...
Erstellt am 25.04.2016 um 19:30 Uhr von Pjöööng
Fragenmann,
eine Abmahnung wäre hier vermutlich vergebene Liebesmüh gewesen, da es sich um eine personenbedingte Kündigung handeln dürfte.
Erstellt am 26.04.2016 um 07:29 Uhr von Hoppel
Ich würde ja eher von einer verhaltensbedingten Kündigung ausgehen wollen ...
Erstellt am 26.04.2016 um 07:45 Uhr von Pjöööng
Hoppels Wille,
der Richter Weisheit...
http://lexetius.com/2005,1151