Erstellt am 21.11.2013 um 20:25 Uhr von Tommyh
Oh ich würde sagen erst mal ein BR 1 Seminar besuchen! Ist nicht böse gemeint aber was willst Du Dich von Deiner Arbeit freistellen lassen wenn Du die Aufgaben, Rechte und Pflichen als Br Mitglied nicht genau kennst?
Erstellt am 21.11.2013 um 23:10 Uhr von Hartmut
Hallo unwissender, dem Tipp von Tommyh schließe ich mich an, du brauchst dringend Grundlagenseminare!
Aber da du den Fitting ansprichst: Schau doch mal bei ebay vorbei und/oder bei amazon. Im amazon Marketplace z.B. bekommst du oft schon für kleines Geld (so ca 5 Euro) einen älteren Fitting. Da fehlen zwar die allerneuesten Kommentare, aber besser als gar nichts ist es allemal.
Erstellt am 22.11.2013 um 11:46 Uhr von polybär
@unwissender,
da ja Seminare nicht vom Himmelfallen. Hier ein Tipp GRADE weil du auf dem "Kicker" bist. Frge deinen BRV oder einen BR deines Vertrauens WAS bei eich aktuell gang und gebe ist! Wenn du genug Fachwissen hast kannst du es ja anders anpacken. Aber ich würde erstmal DAMIT dich NICHT auch noch der BR und die Kollegen auf dem "Kicker" haben. Weil wenn dich erstmal alle weg Kickern wollen, dann hilft auch kein BR Seminar mehr. Kling Schräke ist aber so.... Erstmal Luft hohlen und im BR alles ansprechen was dich Wundert oder was dich Stört.
Wenn du dann sicher bist, das es wirklich alles NICHT Richtig ist, kannst du Los laufen. Bis dahin aber "Höre lieber zu".
Das kilngt Traurig und nicht Richtig, ABER mit dem Kopfdurch die Wand, das schafft ein Waschbär ohne Schaden zu nehmen, aber du ?
Erstellt am 22.11.2013 um 15:41 Uhr von HeiHo
Versteh zwar nicht warum euer BR den Fitting nicht will, aber hier steht was der BR eigentlich so braucht und ein Anrecht drauf hat http://www.betriebsrat-aktuell.de/download/betriebsratsarchiv.pdf
Erstellt am 22.11.2013 um 16:16 Uhr von gironimo
Seminare fallen zwar nicht vom Himmel - aber es gibt sie ausreichend und über das ganze Jahr verteilt. Der BR braucht nur eins beschließen.
Das erscheint mir besser als Listen "was darf ich und was nicht". Diese Listen sind auf jedem Fall unzureichend.
Erstellt am 22.11.2013 um 17:36 Uhr von unwissender
ich bedanke mich , für eure antworten
zumindesten weiss ich , das ich mich in einen raum setzten kann ( leider kein BR-büro ) und die protokolle lesen darf .
denn rest mache ich meistens von zuhause aus ( hobby ) aber wie gesagt mir fehlen die kommentare und ja ich werde mir jetzt einen Fitting bestellen , bald ist ja weihnachten ;-)
Erstellt am 23.11.2013 um 09:07 Uhr von Hartmut
:) Wir sind uns ja hier im Forum nicht immer einig, unwissender. Aber ich denke, ich darf sagen, dass wir dir alle die Daumen drücken für deine neue Aufgabe als BRM! Viel Erfolg!
Erstellt am 23.11.2013 um 09:57 Uhr von Snooker
@ unwissender
Du fragst wie weit Du dich aus dem Fenster lehnen darfst wenn Du dich freistellt.
Du darfst Dich so weit aus dem Fenster lehnen bis Du Dich nicht mehr halten kannst.
In § 37 Abs 2 BetrVG ist die Freistellung verankert und definiert. Unter anderem heisst es dort auch.... ein Betriebsratsmitglied hat gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch auf Freistellung.......
Dieser Satz sagt dir auch das eine Freistellung nach § 37 Abs 2 eine individuelle Sache ist und niemand anders, ohne deine Zustimmung darüber befinden kann-----auch nicht der Rest eures Gremiums. Du alleine entscheidest wann Du eine Freistellung benötigst um die nach deiner Meinung notwendigen BR arbeit zu erledigen. Wichtig ist hier immer dem AG Spielraum für Planbarkeit. Dann Ab- Und wieder anmelden.
Wer entscheidet was Betriebsratsarbeit ist? Was notwendige Betriebsratsarbeit ist entscheidest Du selber. Hier sollte man nur den Bogen nicht überspannen, da es sonst in einem Gremium schwer sein wird einen guten Stand zu erlangen. Denn es ist ja auch wichtig das dass was Du ausarbeitest auch im Gremium rein bringen; und mit dem Gremium umsetzen kannst. Ist dem nicht so verpuffen deine Bemühungen irgendwann und man verliert die Lust überhaupt noch was zu tun.
Was das lesen und lernen zu hause betrifft...ich denke das machen sehr viele BR´s noch so.
Erstellt am 23.11.2013 um 12:13 Uhr von HeiHo
Das könnte dir auch helfen vielleicht http://www.betriebs-rat.de/fileadmin/user_upload/BR_PR_JAV/Downloads/Urteile_fuer_JAVen/Grundlagen_Arbeitsmittel_BR.pdf