W.A.F. LogoSeminare

Darf ein BRM eigenmächtig handeln ?

L
Lost-in-Space
Dez 2020 bearbeitet

Hallo,

das BRM hat sich wegen eines Formulars / dessen Handhabung bzw wegen eines Vorschlags zur Verbesserung der Handhabung an den GF gewendet. Der GF hat das BRM gebeten, bei einem anderen GF nachzufragen bzw den Vorschlag dort zu unterbreiten . Das BRM hat im Zuge des email Verkehrs NIE geäußert, im Namen des BR zu handeln. Ein anderes BRM ist nun empört darüber und beschwert sich, weil hier ohne Auftrag des Gremiums gehandelt worden sei. Sich an eine höhere Stelle ohne Auftrag/Beschluss zu wenden gehe garnicht.

Das betroffene BRM sieht das anders, denn hier im Forum fand sich folgender Kommentar:

Jedes BR Mitglied hat das Recht auf seine EIGENE Betriebsratsarbeit. Dafür bedarf es weder die Zustimmung oder gar den Beschluss des Gremiums. Das gilt auch wenn der Betriebsrat mit dem Inhalt dieser Betriebsratsarbeit nicht einverstanden ist. Dazu gehört auch die Kommunikation außerhalb des BR mit den Kollegen oder auch mit dem Arbeitgeber. Das BR Mitgl ist nicht verpflichtet die Ansichten des Gremiums zu teilen, sondern kann seine Meinung gegenüber Anderen vertreten. Das BR Mitgl. ist nicht dem BR verpflichtet sondern nur seinem Gewissen. Das BR Mitglied ist in keinster weise Verpflichtet, dem Gremium Betriebsrat Auskunft über seine Betriebsratsarbeit bzw. über die Kommunikation mit anderen Kollegen im Betrieb zu geben. Selbstverständlich muss der Kollege die Vorgaben der Gesetze beachten. Hat er dies getan, ist dem BR Kollegen nichts vorzuwerfen.

Leider findet sich im Kommentar keine Rechtsquelle (BetrVG §?).

Kann hier jemand weiterhelfen, bitte?

729011

Community-Antworten (11)

D
DummerHund

14.12.2020 um 21:00 Uhr

Ich sehe das ein wenig anders, denn die Kommunikation zwischen AG/GL und BR obliegt ja beim BRV

G
ganther

15.12.2020 um 00:25 Uhr

solange das BRM nicht behauptet für das Gremium zu handeln, kann es sich wie jeder andere AN an die GF wenden. Es liegt dann an der GF was es mit diesem Ansinnen macht

T
Thomas63

15.12.2020 um 08:53 Uhr

Um was geht es bei dem Dokument? Etwas wo Personaldaten verarbeitet werden oder ein Bestellzettel für Kaffee bei Meetings. Was Du da eben zitiert hast heißt nicht das ein BRM eigenhändig Mitbestimmungspflichtige Dokumente ändern lassen kann. Der Text bezieht sich darauf das ein BRM Mitarbeiter beraten kann oder bei verschiedenen Ansichten zu einem Thema bei der Belegschaft für seine Sichtweise werben kann auch wenn es der übrige BR vielleicht nicht will. Wenn einzelne BRM zu dem GF gehen um Mitbestimmungspflichtige Themen zu besprechen lacht der sich meist ins Fäustchen da Er damit Erfährt das dass Gremium durchaus gespalten ist.

T
takkus

15.12.2020 um 09:34 Uhr

" das BRM hat sich wegen eines Formulars / dessen Handhabung bzw wegen eines Vorschlags zur Verbesserung der Handhabung an den GF gewendet." -> das hört sich für mich wie betriebliches Vorschlagswesen an. Da hat der BR im ersten Schritt keine Anteile dran.

M
Moreno

15.12.2020 um 09:40 Uhr

Hätte doch auch jeder AN machen können, der kein BRM ist?

U
UdoWoe

15.12.2020 um 09:54 Uhr

Ich sehe dies auch wie ganther. Solange das BRM sich nicht als BRM an den AG oder die GL wendet, kann er dies tun. Ich mache das auch, wenn ich z.b. ein Problem habe was entweder nur mich betrifft oder offensichtlich ein Fehler ist. Es muss nicht alles über den BRV laufen.

L
Lost-in-Space

15.12.2020 um 19:06 Uhr

Tatsächlich handelt sich um ein Schreiben, das der AG schon im Frühjahr an die Mitarbeiter ausgegeben hatte (nicht mitbestimmungspflichtig) . Das BRM Mitglied hat in Kommunikation mit der GL lediglich angeregt, dieses Schreiben in dieser Form nochmals zu verteilen, da der AG zwischenzeitlich zu einer anderen Handhabung des Inhalts gegriffen hat.

Diese Kommunikation hätte tatsächlich jeder beliebige Mitarbeiter des Unternehmens mit der GL führen können.

Das BRM hat lediglich unter die E-Mail seine BR Signatur gesetzt. In der Kommunikation fiel zu KEINEM Zeitpunkt etwas, woraus der AG hätte schließen können, dass das BRM im Namen oder Auftrag des Gremiums handele. Es war stets klar, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt.

Dennoch ist das Gremium der Meinung, das BRM hätte nicht ohne Zustimmung des Gremiums handeln dürfen.

C
celestro

15.12.2020 um 19:37 Uhr

"Das BRM hat lediglich unter die E-Mail seine BR Signatur gesetzt. In der Kommunikation fiel zu KEINEM Zeitpunkt etwas, woraus der AG hätte schließen können, dass das BRM im Namen oder Auftrag des Gremiums handele. Es war stets klar, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt."

Findest Du nicht, dass die BR-Signatur ne Menge aussagt? Ist die immer automatisch drunter, oder muss man die quasi explizit anfügen? Oder wurde die angefügt, weil er seine BR-Mail-Adresse verwendet hat?

"Dennoch ist das Gremium der Meinung, das BRM hätte nicht ohne Zustimmung des Gremiums handeln dürfen."

Dieser Meinung kann das Gremium ja gerne sein. Soll dies aber dann auch bitte mal mit § untermauern. Behaupten kann man viel.

D
DummerHund

15.12.2020 um 21:53 Uhr

Ich bringe jetzt mal wieder das Forum ein bissl durcheinander. Denn wenn ein AG ein Schreiben an die MA versenden, erwartet er ja das die MA irgend was machen sollen oder sonst wie drauf reagieren ( wenn das Schreiben nicht gerade Wünsche zu Weihnachten oder Sonstiges sind). Ist da nicht mindestens § 87 Abs. 1 Nr 1 in Betracht zu ziehen? Ansonsten sehe ich es auch so. Ist die BR Signatur drunter hat der AG gar keine andere Wahl als davon aus zu gehen das die Mail vom BR kommt. Hier hätte der Versender seine private Mail Addy benutzen müssen.

L
Lost-in-Space

16.12.2020 um 19:22 Uhr

Konkret handelt es sich um eine Bescheinigung des Beschäftigten -verhältnisses wegen der Corona Ausgangssperre. Also nichts mitbestimmungspflichtiges. Wieso sollte alleine eine BR Signatur, die nur eine Position im Unternehmen darstellt vermuten lassen, hier werde die Position des Betriebsrats vertreten, wenn sich im Text dazu keinerlei Anhaltspunkte finden? Gibt es dazu eine Rechtsvorschrift?

G
ganther

17.12.2020 um 00:34 Uhr

eine Vorschrift dazu gibt es nicht. Ich halte es aber für problemlos. Dann soll doch erst mal jemand zeigen, dass das nicht zulässig ist

Ihre Antwort