Erstellt am 13.01.2010 um 14:51 Uhr von Kölner
Ne, das geht natürlich nicht. Du bist im Ehrenamt, unkündbar und kannst auch nicht kündigen.
;-)
Erstellt am 13.01.2010 um 15:03 Uhr von Fragen
klar kannst du kündigen - gruss
Erstellt am 13.01.2010 um 15:07 Uhr von rkoch
Du kannst auch erst Dein Amt niederlegen bevor Du kündigst......
Erstellt am 13.01.2010 um 17:39 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 13.01.2010 um 18:31 Uhr von DonJohnson
@all
Ups - meine Antwort war zwar kurz aber wohl nicht fachkompetent genug...
Zweiter versuch:
§ 24 Nr. 3 BetrVG
Erstellt am 13.01.2010 um 18:59 Uhr von Troisdorfer
Ja du kannst,spuck dein Chef ins Gesicht,der Rest kommt dann von selbst !!!
Erstellt am 13.01.2010 um 19:03 Uhr von DonJohnson
@Troisdorfer
Deine Antwort ist zwar mit Augenzeugen richtig, hat aber genau genommen mit der Frage nichts zu tun ;-)))
Erstellt am 14.01.2010 um 02:19 Uhr von Troisdorfer
@DonJohnson
Ehrlich gesagt verstehe die Frage nicht ???
Eigendlich sollte ich mal hinterfragen ...
Aber .... ;-)
Erstellt am 14.01.2010 um 08:41 Uhr von rkoch
@ DJ:
> Wozu?
Damit er sich besser fühlt, weil er dann den Kollegen nicht in der Sitzung sagen muss das er kündigt? (Hab wohl den :-P vergessen damit mein Kommentar eindeutig wird.....)
Erstellt am 14.01.2010 um 09:16 Uhr von DonJohnson
@rkoch
Warum sollte er das tun?
@Troisdorfer
Da waren sie wieder unsere drei Probleme...
Erstellt am 14.01.2010 um 09:18 Uhr von Immie
Ich frage mich immer noch, was er kündigen will.
Erstellt am 14.01.2010 um 09:24 Uhr von DonJohnson
@Immie
Jau, hast selbstverständlich völlig Recht. Es könnte sich hier tatsächlich um eine falsch formulierte Frage handeln. Aber wie du weißt ist dieses hier ein Forum für BRM - demnach sollten falsche Formulierungen ja nciht vorkommen.
Und, da die WAF kurze knackige Freds möchte, dürfen wir das nciht hinterfragen - leider :-(((
Wenn die Situation anders wäre, gebe ich dir selbstverständlich Recht, dass das erst einmal geklärt werden müßte ;-)))
Mist, schon wieder zu lang meine Antwort - und auch noch an der Frage vorbei.
Erstellt am 14.01.2010 um 09:25 Uhr von rkoch
Huhu DJ, die Antwort war nur eingeschränkt ernst gemeint.... §24 gibt diese Variante genauso her wie die Kündigung einfach so....
Hier die notwendigen Smilies: :-) :-) :-) :-) :-)
Erstellt am 14.01.2010 um 09:44 Uhr von Immie
@DJ
Schön, das du wieder da bist:-)