W.A.F. LogoSeminare

Darf ich während meiner Amtszeit kündigen?

N
Niggl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin als neues Betriebsratsmitglied aufgestellt. Kann ich während meiner Amtszeit kündigen???

Danke!

Grüße Niggl

4.588014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

13.01.2010 um 15:51 Uhr

Ne, das geht natürlich nicht. Du bist im Ehrenamt, unkündbar und kannst auch nicht kündigen. ;-)

F
Fragen

13.01.2010 um 16:03 Uhr

klar kannst du kündigen - gruss

R
rkoch

13.01.2010 um 16:07 Uhr

Du kannst auch erst Dein Amt niederlegen bevor Du kündigst......

D
DonJohnson

13.01.2010 um 18:39 Uhr

@rkoch Wozu?

D
DonJohnson

13.01.2010 um 19:31 Uhr

@all Ups - meine Antwort war zwar kurz aber wohl nicht fachkompetent genug...

Zweiter versuch:

§ 24 Nr. 3 BetrVG

T
TROISDORFER

13.01.2010 um 19:59 Uhr

Ja du kannst,spuck dein Chef ins Gesicht,der Rest kommt dann von selbst !!!

D
DonJohnson

13.01.2010 um 20:03 Uhr

@Troisdorfer Deine Antwort ist zwar mit Augenzeugen richtig, hat aber genau genommen mit der Frage nichts zu tun ;-)))

T
TROISDORFER

14.01.2010 um 03:19 Uhr

@DonJohnson Ehrlich gesagt verstehe die Frage nicht ??? Eigendlich sollte ich mal hinterfragen ... Aber .... ;-)

R
rkoch

14.01.2010 um 09:41 Uhr

@ DJ:

Wozu?

Damit er sich besser fühlt, weil er dann den Kollegen nicht in der Sitzung sagen muss das er kündigt? (Hab wohl den :-P vergessen damit mein Kommentar eindeutig wird.....)

D
DonJohnson

14.01.2010 um 10:16 Uhr

@rkoch Warum sollte er das tun?

@Troisdorfer Da waren sie wieder unsere drei Probleme...

I
Immie

14.01.2010 um 10:18 Uhr

Ich frage mich immer noch, was er kündigen will.

D
DonJohnson

14.01.2010 um 10:24 Uhr

@Immie Jau, hast selbstverständlich völlig Recht. Es könnte sich hier tatsächlich um eine falsch formulierte Frage handeln. Aber wie du weißt ist dieses hier ein Forum für BRM - demnach sollten falsche Formulierungen ja nciht vorkommen. Und, da die WAF kurze knackige Freds möchte, dürfen wir das nciht hinterfragen - leider :-(((

Wenn die Situation anders wäre, gebe ich dir selbstverständlich Recht, dass das erst einmal geklärt werden müßte ;-)))

Mist, schon wieder zu lang meine Antwort - und auch noch an der Frage vorbei.

R
rkoch

14.01.2010 um 10:25 Uhr

Huhu DJ, die Antwort war nur eingeschränkt ernst gemeint.... §24 gibt diese Variante genauso her wie die Kündigung einfach so....

Hier die notwendigen Smilies: :-) :-) :-) :-) :-)

I
Immie

14.01.2010 um 10:44 Uhr

@DJ Schön, das du wieder da bist:-)

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Bis wann muß der AG dem AN kündigen, damit diese noch während der Probezeit erfolgt?

Älter

Hallo zusammen! Ich würde euch bitten, mir/uns kurz zu helfen. Es geht um eine Kündigung während der Probezeit. Hier der konkrete Fall. Beginn des Arbeitsverhältnisses am 17.9.07! Probezeit 6 M

Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats

Älter

Hallo zusammen, wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses

Wann beginnt die Amtszeit eines neuen Betriebsrates?

Älter

Hallo an alle, Folgende Situation: Der alte Betriebsrat ist nominal noch bis Anfang Mai im Amt. Nächste Woche wählen wir turnusmäßig den neuen Betriebsrat. Im alten BR sind keine Ersatzmitglied me

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

@ Pjöööng ... zum Thema Urwahl

Älter

"Was für eine "Urwahl"? Benutzt Du wieder Begriffe deren Bedeutung Dir nicht bekannt ist?" Na DIE Urwahl. Bin erstaunt, daß Dir das System nicht bekannt zu sein scheint (wo Du doch sonst soviel weißt