Einem Kollegen soll außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss ja innerhalb von 2 Wochen nach der "Tat" schriftlich ausgesprochen werden. Der Kollege genießt aber Kündigungsschutz wegen Elternzeit. Die Aufhebung wurde beim Gewerbeaufsichtsamt beantragt. Wie ist das nun mit der 2-Wochen-Frist? Ruht diese während der Antrag bearbeitet wird oder läuft diese ganz normal weiter?