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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Außerordentliche Kündigung

H
Hulky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Kollege hat seine Abrechnungen manipuliert und dadurch sich einen Kredit erschlichen. Dies ist bekannt geworden nach dem sich die Bank gemeldet hat und auch die manipulierten Unterlagen zugeschickt hat. Arbeitgeber wird dem Kollegen wahrscheinlich außerordentlich kündigen. Reicht dieser Grund aus. Bitte um Antworten.

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

24.08.2010 um 14:19 Uhr

@Hulky, ausserdienstliches Verhalten, das keine Auswirkungen auf die vertragl. Beziehungen der Arbeitsvertragsparteien besitzt, ist grds. ungeeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 27. 11. 2008 – 2 AZR 98/07 – NZA 2009, 604).

P
Petrus

24.08.2010 um 14:23 Uhr

Dass der MA demnächst eine ANzeige wegen Urkundenfälschung, Betrug o.ä. am Hals hat, ist eine andere Baustelle und hat erstmal nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Wenn der MA nicht eine besondere Vertrauensstellung hat, sehe ich nicht mal wirklich Gründe für eine ordentliche Kündigung.

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