Erstellt am 23.12.2022 um 11:25 Uhr von lolium
Die Entscheidung darüber, ob diese fristlose Kündigung berechtigt ist, steht in keinem § sondern entscheidet im zweifelsfalle ein Gericht.
Wenn ihr als BR das auf den Tisch bekommt, könnt ihr natülich entscheiden (Achtung Frist von 3 Tagen), ob ihr dieser Kündigung zustimmt oder nicht (§ 102 BetrVg).
Du findest im Netz einiges dazu. z.B. hier:
https://www.schleifer-arbeitsrecht.de/krankgeschrieben-krankschreibung-nebenjob-kuendigung/
Erstellt am 23.12.2022 um 12:27 Uhr von takkus
Fragst Du als Betroffener, als Betriebsrat oder gar als Arbeitgeber?
Erstellt am 25.12.2022 um 17:52 Uhr von Junge
Weshalb ist Interessant für wen er fragt? Wenn man krank geschrieben ist und kann in seinem Hauptjob nicht mehr arbeiten, tut dies aber im Nebenjob, dann bitte direkte Kündigung. Er verarscht ja nicht nur den AG, sondern auch die MA, die seine Arbeit mit erledigen müssen.
Erstellt am 25.12.2022 um 19:15 Uhr von Rakshazar
@Junge
Sorry, aber da irrst du dich etwas. Es kommt auf die Art des Nebenjobs an. Hast du dir das Bein gebrochen kannst du immer noch am PC sitzen...
Erstellt am 28.12.2022 um 11:41 Uhr von Relfe
grundsätzlich darf man alles machen, was die Genesung nicht gefährdet oder negativ beeinflußt. Und das entscheidet nicht der AG sondern der behandelne Arzt.
Was der AG machen kann, ist die AUB anzweifeln und die Entlohnung einstellen. Dann muss der AN dagegen klagen und selbst den Nachweis führen, das er korrekt gehandelt hat.
Als Betriebsrat würde bei einer fristlosen Kündigung aufgrund der im ET genannten Grundes nach meine Bedenken äußern, da hier ggf. kein falsches Verhalten des AN vorliegt.