Kündigungsschutz trotz bereits erfolgter Kündigung?
Einem MA wurde vor ca. zwei Jahren gekündigt. Die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung wird seitdem in der was weiß ich wievielten Instanz vor Gericht geprüft. Stellt sich dieser MA nun zur BR-Wahl, hat er dann trotzdem die sechs Monate Kündigungsschutz, obwohl die Kündigung schon längst ausgesprochen ist? Natürlich vorausgesetzt das Urteil geht zu Gunsten des Unternehmens aus.
Community-Antworten (1)
19.04.2008 um 23:55 Uhr
Nathan, da die Kündigung vor Antritt der Kandidatur ausgesprochen wurde, wirkt der KSch in diesem Fall nicht. Nur vor einer erneuten Kündigung, falls der AN Recht bekommt.
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