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Ausserordentliche Kündigung

M
meierkurt
Mai 2019 bearbeitet

Hallo, ich BRM habe eine ausserordentliche fristlose Kündigung erhalten. Zum betreten der Firma benötigt man einen Transponder. Dieser Transponder wird in einem Brief an mich mit xx€ mir in Rechnung gestellt. Da ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe und der Kammertermin noch aussteht bin ich weiterhin im Amt. Stellt dies eine Behinderung nach §119 dar und kann ich als einzelner dagegen Anzeige erstatten oder geht das nur per Beschluss. Der BR ist gekauft und daher kein Beschluss zu erwarten.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

13.05.2019 um 22:14 Uhr

Warum sollte ein Brief mit einer Rechnung (sofern Du das Gerät nicht zurück gegeben hast) eine Behinderung darstellen?

M
meierkurt

13.05.2019 um 22:18 Uhr

Das Gerät gestattet mir den Zugang zu den Räumen des AG. Die Zutrittsberechtigungen wurden gelöscht.

K
kratzbürste

14.05.2019 um 00:42 Uhr

Frage doch mal deinen Anwalt, der ohnehin für dich tätig ist (nehme ich an)

K
Kjarrigan

14.05.2019 um 10:59 Uhr

Eine Sachverhaltsschilderung wie aus dem Bildrbuch. *Ironie aus.

Du bist also BRM und hast vom AG eine außerordentliche Kündigung erhalten. Der BR hat der Kündigung zugestimmt bzw. nicht widersprochen, richtig?

Gleichzeitig hat der AG dir Hausverbot erteilt (richtig?) und dir deinen Zugang (per Transponderabschlatung) verweigert.

Du hast Kündigungsschutzklage eingereicht (Verfahren läuft noch) und Du möchtest Zugang und weiter als BR arbeiten (soweit richtig?)

Die Frage ist Wozu? Der AG will dich nicht - die anderen BRM wollen dich nicht.

Was versprichst Du dir davon. Den AG ärgern? Den BR ärgern?

P
Pjöööng

14.05.2019 um 12:18 Uhr

Zitat (Kjarrigan): "Der BR hat der Kündigung zugestimmt bzw. nicht widersprochen, richtig?"

Nicht widersprochen? Das würde ja wohl nicht reichen...

Zitat (Kjarrigan): "Die Frage ist Wozu? Der AG will dich nicht - die anderen BRM wollen dich nicht. Was versprichst Du dir davon. Den AG ärgern? Den BR ärgern?"

Schon erstaunlich was manche BRM so von sich geben! Seit wann muss sich ein BRM dafür rechtfertigen dass es sein Amt ausüben will?

Zitat (meierkurt): "Da ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe und der Kammertermin noch aussteht bin ich weiterhin im Amt."

Bist Du Dir da sicher? Es gibt da gegenteilige Rechtsprechung: LAG Köln, Be­schluss vom 27.07.2011, 9 TaBV­Ga 2/11

C
Cyber99

15.05.2019 um 10:52 Uhr

Zitat (meierkurt): "Da ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe und der Kammertermin noch aussteht bin ich weiterhin im Amt."

Da Teile ich die Meinung von Pjööööng. Du bist fristlos gekündigt und da der BR dem auch noch zugestimmt hat, zunächst mal raus bis das Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen ist. Eine theoretische Möglichkeit, bei der die Hürden aber wohl recht hoch liegen, wäre ein Antrag auf einstweilige Verfügung, bei dem beantragt wird, die Kündigung bis zur endgültigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren für unwirksam zu erklären. Es muss offensichtlich sein, dass die Kündigung unwirksam ist. Dafür brauchst Du aber einen sehr guten Grund, den Du vor Gericht glaubhaft machen und beweisen musst.

Das ist aber definitiv eine Sache für Deinen Anwalt. Schau auch noch mal §626 Abs. 2 BGB an. Da könnte man evtl. auch noch einen Grund finden, warum die Kündigung offensichtlich unwirksam ist, z.B. wenn die für die Kündigung maßgebende Tatsache dem Arbeitgeber schon seit längerer Zeit bekannt waren.

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