Erstellt am 13.05.2019 um 20:14 Uhr von celestro
Warum sollte ein Brief mit einer Rechnung (sofern Du das Gerät nicht zurück gegeben hast) eine Behinderung darstellen?
Erstellt am 13.05.2019 um 20:18 Uhr von meierkurt
Das Gerät gestattet mir den Zugang zu den Räumen des AG. Die Zutrittsberechtigungen wurden gelöscht.
Erstellt am 13.05.2019 um 22:42 Uhr von Kratzbürste
Frage doch mal deinen Anwalt, der ohnehin für dich tätig ist (nehme ich an)
Erstellt am 14.05.2019 um 08:59 Uhr von Kjarrigan
Eine Sachverhaltsschilderung wie aus dem Bildrbuch. *Ironie aus.
Du bist also BRM und hast vom AG eine außerordentliche Kündigung erhalten.
Der BR hat der Kündigung zugestimmt bzw. nicht widersprochen, richtig?
Gleichzeitig hat der AG dir Hausverbot erteilt (richtig?) und dir deinen Zugang (per Transponderabschlatung) verweigert.
Du hast Kündigungsschutzklage eingereicht (Verfahren läuft noch) und Du möchtest Zugang und weiter als BR arbeiten (soweit richtig?)
Die Frage ist Wozu? Der AG will dich nicht - die anderen BRM wollen dich nicht.
Was versprichst Du dir davon. Den AG ärgern? Den BR ärgern?
Erstellt am 14.05.2019 um 10:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kjarrigan):
"Der BR hat der Kündigung zugestimmt bzw. nicht widersprochen, richtig?"
Nicht widersprochen? Das würde ja wohl nicht reichen...
Zitat (Kjarrigan):
"Die Frage ist Wozu? Der AG will dich nicht - die anderen BRM wollen dich nicht.
Was versprichst Du dir davon. Den AG ärgern? Den BR ärgern?"
Schon erstaunlich was manche BRM so von sich geben! Seit wann muss sich ein BRM dafür rechtfertigen dass es sein Amt ausüben will?
Zitat (meierkurt):
"Da ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe und der Kammertermin noch aussteht bin ich weiterhin im Amt."
Bist Du Dir da sicher? Es gibt da gegenteilige Rechtsprechung: LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11
Erstellt am 15.05.2019 um 08:52 Uhr von Cyber99
Zitat (meierkurt):
"Da ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe und der Kammertermin noch aussteht bin ich weiterhin im Amt."
Da Teile ich die Meinung von Pjööööng. Du bist fristlos gekündigt und da der BR dem auch noch zugestimmt hat, zunächst mal raus bis das Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen ist.
Eine theoretische Möglichkeit, bei der die Hürden aber wohl recht hoch liegen, wäre ein Antrag auf einstweilige Verfügung, bei dem beantragt wird, die Kündigung bis zur endgültigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren für unwirksam zu erklären.
Es muss offensichtlich sein, dass die Kündigung unwirksam ist.
Dafür brauchst Du aber einen sehr guten Grund, den Du vor Gericht glaubhaft machen und beweisen musst.
Das ist aber definitiv eine Sache für Deinen Anwalt. Schau auch noch mal §626 Abs. 2 BGB an. Da könnte man evtl. auch noch einen Grund finden, warum die Kündigung offensichtlich unwirksam ist, z.B. wenn die für die Kündigung maßgebende Tatsache dem Arbeitgeber schon seit längerer Zeit bekannt waren.