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Falsches Geburtsdatum in einer Kündigung

L
Litro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Kurze Frage.. zählt das falsche Geburtsdatum (Zahlendreher) in einer fristlosen Kündigung als Formfehler? LG

2.80406

Community-Antworten (6)

P
petermännchen

21.04.2016 um 16:51 Uhr

Ist das Geburtsdatum in einer Kündigung überhaupt relevant?

P
Pjöööng

21.04.2016 um 17:12 Uhr

In der Kündigung?

Oder in der Anhörung des BR?

Ein "Formfehler" kann ja nur vorliegen, wenn eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Mir wäre nicht bekannt, dass in der Kündigung dem zu kündigenden sein Geburtsdatum mitgeteilt werden müsste.

G
gironimo

21.04.2016 um 20:50 Uhr

Das wäre mir als BR egal. Vielleicht kann der Anwalt beim Gericht etwas daraus machen. Ich würde jedenfalls den Arbeitgeber niemals sagen:"Du hast einen Fehler gemacht."

E
EckEckson

22.04.2016 um 09:25 Uhr

Frist verstreichen lassen und dann sagen, das ist nicht die Person. Name und Geburtsdatum dienen der Identifikation einer Person. Ob das Datum nun drin stehen muss oder nicht, wenn es drin steht, dann sollte es schon richtig sein. Ein guter Anwalt macht sicher was draus...

K
Kölner

22.04.2016 um 10:24 Uhr

@EckEckson Das sehe ich anders und glaube auch nicht, dass in D nur ein Richter dies so sieht, wie Du. Vor allem dann nicht, wenn es ein Zahlendreher ist wie oben beschrieben...

P
petermännchen

22.04.2016 um 11:02 Uhr

@EckEckson- zuviel Law& Order geschaut???

Meines Erachtens nach (wenn ich auf Seminaren so einigermaßen aufgepasst habe) gibt es 3 Formfehler:

  1. Kündigung nicht mit Originalunterschrift
  2. Keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung
  3. Übergabe oder Zugang kann nicht nachgewiesen werden

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