Erstellt am 21.04.2016 um 14:51 Uhr von petermännchen
Ist das Geburtsdatum in einer Kündigung überhaupt relevant?
Erstellt am 21.04.2016 um 15:12 Uhr von Pjöööng
In der Kündigung?
Oder in der Anhörung des BR?
Ein "Formfehler" kann ja nur vorliegen, wenn eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Mir wäre nicht bekannt, dass in der Kündigung dem zu kündigenden sein Geburtsdatum mitgeteilt werden müsste.
Erstellt am 21.04.2016 um 18:50 Uhr von gironimo
Das wäre mir als BR egal. Vielleicht kann der Anwalt beim Gericht etwas daraus machen. Ich würde jedenfalls den Arbeitgeber niemals sagen:"Du hast einen Fehler gemacht."
Erstellt am 22.04.2016 um 07:25 Uhr von EckEckson
Frist verstreichen lassen und dann sagen, das ist nicht die Person.
Name und Geburtsdatum dienen der Identifikation einer Person.
Ob das Datum nun drin stehen muss oder nicht, wenn es drin steht, dann sollte es schon richtig sein. Ein guter Anwalt macht sicher was draus...
Erstellt am 22.04.2016 um 08:24 Uhr von Kölner
@EckEckson
Das sehe ich anders und glaube auch nicht, dass in D nur ein Richter dies so sieht, wie Du. Vor allem dann nicht, wenn es ein Zahlendreher ist wie oben beschrieben...
Erstellt am 22.04.2016 um 09:02 Uhr von petermännchen
@EckEckson- zuviel Law& Order geschaut???
Meines Erachtens nach (wenn ich auf Seminaren so einigermaßen aufgepasst habe) gibt es 3 Formfehler:
1. Kündigung nicht mit Originalunterschrift
2. Keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung
3. Übergabe oder Zugang kann nicht nachgewiesen werden