Kündigung auf falschem (?) Geschäftspapier
Liebe Mitstreiter/-Innen, folgende Frage: Mir liegt die Kündigung einer Bekannten vor. Dort ist es so, dass es die Firmenteile "Firma A, Management" und "Firma A, Training" gibt. Die Bekannte ist in Firma A, Management beschäftigt. Die Kündigung wurde auf dem Geschäftspapier der Firma A, Training ausgestellt. Kann man die Kündigung damit der Formwegen für unwirksam erklären lassen. Das würde natürlich noch einmal wieder etwas Luft für die Bekannte bringen.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Liebe und kollegiale Grüße. kidock
Community-Antworten (1)
05.03.2008 um 16:09 Uhr
Auf das Papier kommt es wohl nicht an, sondern darauf, ob die Kündigung eindeutig formuliert ist, und von einem Berechtigten unterschrieben wurde.
Wenn ich als AG-Vertreter zur Kündigung berechtigt bin, und sowohl das Arbeitsverhältnis, den AN als auch die Kündigung richtig formuliere, dann kann ich das auch auf Klopapier schreiben.
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