Erstellt am 26.02.2010 um 07:28 Uhr von Werner
Arbeitszeitbetrug ist - und das unabhängig von seinem Umfang - grundsätzlich als wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB für die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzusehen. Ein Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber geleistete Arbeitszeit vorspiegelt, verletzt damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten und kann deswegen im Allgemeinen fristlos entlassen werden. Das ist nicht nur bei festen Arbeitszeiten so, auch eine Gleitzeitmanipulation kann - immer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung geben (LAG Köln, 22.05.2003 - 6 (3) Sa 194/03).
Erstellt am 26.02.2010 um 13:40 Uhr von peters
Was heißt "keine Arbeitszeitregelung" ?
Wenn der MA eine bestimmt Wochenstundenzahl zu erfüllen hat, dann hat er mit dieser Angabe manipuliert und in Wirklichkeit seine Sollzeit NICHT erfüllt. Siehe Beitrag von Werner.
Hat der Arbeitgeber vor, eine Kündigung auszusprechen oder hat er schon eine Anhörung vorgelegt?
Erstellt am 26.02.2010 um 13:52 Uhr von waschbär
@Franklin,
wusstet uihr von der Verhaltends Kontrolle ?
Welcher Schaden ist entstanden ??? Gibt es eine Arbeitsstunden Differrenz ???
Die Geräte zur Aufzeichnung sind diese alle in Ordnung ??? Nicht das dort nur eine Uhrfalsch ging ???
Erstellt am 26.02.2010 um 13:55 Uhr von DonJohnson
@all
Also ich finde schon wieder, dass das eine falsche Frage für ein BRM ist...
Weil, wie reagiert ein Gremium wenn wir hier sagen: Ja ist es...? In meinen Augen ist waschbär schon auf dem richtigen Weg...
Erstellt am 26.02.2010 um 14:00 Uhr von peters
Deshalb fragte ich ja, ob es eine Anhörung gibt. In diesem Fall sollte der BR Gründe zur Entlastung suchen so wie waschbär sie angedeutet hat.
Ansonsten handelt es sich vielleicht nur um die Gedanken eines MA, der Angst hat, dass ihm was passieren kann. Wir sind aber keine Richter, die beurteilen, ob er schuldig ist.
Erstellt am 26.02.2010 um 15:04 Uhr von Immie
qFranklin
...falsche Zeitangaben (Dokumentiert sind 7:40 unterwegs - ist 5:00)...
Das reicht schon für eine fristlose Kündigung.
Erstellt am 26.02.2010 um 15:07 Uhr von Franklin
Hallo Leute,
ich bin kein MA der Angst hat sondern es soll mir weiterhelfen bei einer Anhörung, die ich bekommen habe. Weil mir Kollegen im BR mitgeteilt haben, dass solange kein es Spesenbetrug gibt gibt es keine Kündigung. Damit ich am Montag bei der Sitzung nicht überfahren werde wollte ich passend antworten können.
Die Kontrolle erfolgte auf einen "begründeten" Verdacht durch den AG. Es war noch etwas vorgefallen. Jedoch soll dies nur der Anlass sein, dass hier etwas nicht stimmt. So kam der AG auf die Idee, dass er mal nachsehen wollte.
Es gibt im AV des MA einen Hinweis auf X Stunden. Jedoch hat er diese nur zu ca. 50 % für dienstliche Zwecke getätigt. Die Arbeitszeit zu Hause ist nicht erfasst. Jedoch wird die bei uns mit einer Stunde täglich angerechnet.
Die Erfassung der Daten erfolgt manuell auf einem Vordruck.
Entschuldigt bitte meine evtl. merkwürdigen Fragen, aber ich bin seit kurzen als Nachrücker aktiv.
Erstellt am 26.02.2010 um 15:32 Uhr von DonJohnson
@Franklin
Nicht schlimm, die Frage hätte IMHO heißen sollen: Einem AN wird xyz vorgeworfen, wie können wir helfen...?
Immie: Ja stimmt, aber nciht immer MUSS das so gehändelt werden. Siehe Frikadellenurteil etc...
Sollte jetzt nciht die Frage von uns sein, ob der AG ordentlich oder außerordentlich kündigen will?
Bei ordentlich: Widerspruch da nciht alle milderen Mittel ausgeschöft wurden...
Bei außerordentlich: Bedenken gegen die Maßnahme mitteilen, da nciht alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden
Aber ja, jeder Grund würde bei einer Kündigungsschutzklage vor einem Gericht Bestand haben
Dennoch sollte eventuell der AV des Kollegen genauer angesehen werden - oder die betriebliche Übung wegen Auf- oder Abrunden von Zeiten usw usw usw usw