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Fristlose Kündigung - falsche Arbeitszeitangaben

N
Naftali
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten 40h pro Woche und haben keine festvorgegebenen Arbeitszeiten. Man kann also kommen und gehen wann man will. Man sollte zwar in der Kernzeit (9 - 15) da sein, aber kann auch mal später kommen oder früher gehen. Wir erfassen unsere Arbeitszeit in einem sog. elektronischen Timesheet. Das Timesheet wird am Monatsende vom Mitarbeiter freigegeben und der Vorgesetzte genehmigt es dann. Die eingegebene Zeit kann der Vorgesetzte aber auch schon vor der Freigabe sehen. Nun kann es vorkommen, dass man täglich seine Arbeitszeiten einträgt, am Monatsende aber nochmal korrigiert, weil man eben mal früher gegangen ist. Nun will man aufgrund der "Rohdaten", also das Tmesheet ist vom MA noch nicht freigegeben, einen Mitarbeiter fristlos kündigen, weil er an 2 Tagen falsche Zeiten eingetragen hat.

Was würdet ihr machen? Darf der Vorgesetzte / die Geschäftsfühung überhaupt die Rohdaten verwenden?

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Community-Antworten (7)

Z
Zappelmann

17.04.2016 um 12:19 Uhr

Naja, sie sind schließlich zur Kontrolle der erbrachten Arbeitsleistung da und nicht zum Abnicken von geschönten Abrechnungen. Das finde ich sowieso etwas suspekt.

G
gironimo

17.04.2016 um 13:19 Uhr

Habt Ihr denn eine BV zur elektronischen Zeierfassung? Da wäre doch auch geregelt, wie Daten genutzt werden.

Wenn Ihr keine habt, fordert eine BV umgehend (als Signalwirkung noch vor der Anhörung des BR zur fristlosen K.).

Ansonsten: So wie Du die Vorgehensweise beschreibst, sind Fehler und Irrtümer vorprogrammiert. Betrachtet man den § 626 BGB findet man dort "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile".

Also ich hätte meine Bedenken.

P
Pjöööng

17.04.2016 um 13:31 Uhr

Für eine außerordentliche Kündigung braucht der Arbeitgeber einen wichtigen Grund.Was soll dieser hier sein? Ich kann keinen erkennen.

Ansonsten: Falls Ihr keine BV habt, dann solltet Ihr die dringendst abschließen und sie so formulieren, dass die Daten erst nach Freigabe durch den AN angesehen werden dürfen.

Z
Zappelmann

17.04.2016 um 20:27 Uhr

Es könnte auf Arbeitszeitbetrug hinlaufen. Es werden Zeiten angegeben, die nicht stimmen und am Monatsende irgendwie korrigiert. Ob sie dann stimmen, wer soll das beurteilen? Ich finde dieses ganze System weder zeitgemäß noch ehrlich.

E
Erbsenzähler

18.04.2016 um 10:04 Uhr

Also wenn ich das richtig gelesen habe schreibst du, dass die Daten eingegeben werden und dann nochmals korrigiert werden?!! Man sollte nur aktuelle Daten eintragen, man weiß eigentlich nicht, wann man aus der "Tretmühle" herauskommt. Wenn dann korrigiere ich sofort und nicht am Monatsende... Du schreibst hier von zwei Tagen nachträglich zu korrigieren? Das finde ich merkwürdig.

Grundsätzlich frage ich inzwischen immer bei fristlosen Kündigungen im Bereich des Betrugs, um welche Menge, Zeit, Spesen sprechen wir? Seit wand ist der Mitarbeiter da...

Hier ein paar Links zum durchlesen: http://www.hensche.de/Arbeitszeitbetrug_Verdacht_Arbeitszeitbetrug_Verdachtskuendigung_LAG_Berlin-Brandenburg_10Sa2272-11.html http://www.hensche.de/Fristose_Kuendigung_Arbeitszeitbetrug_BAG_fristlose_Kuendigung_Arbeitszeitbetrug_lange_Beschaeftigungsdauer_Kuendigung_Betrug_BAG_2AZR381-10.html http://www.hensche.de/Fristlose_Kuendigung_Arbeitszeitbetrug_Nachtatverhalten_LAG_Berlin-Brandenburg_2Sa2015-11.html

Ich halte die Erfassung bei euch schon für fragwürdig. Besonders jede Erfassung für Zeiträume in der Zukunft. Ich kann nicht sagen, morgen stempel ich um 16 Uhr aus. Übermorgen stempel ich um 15 Uhr aus. usw. Wenn dann gebe ich das aktuell die Zeiten ein.

Bei uns im Außendienst haben wir ähnliche Fälle gehabt. Hier ging es um Spesenbetrug. Auch wenn die Spesenabrechnungen noch nicht "offiziell" eingereicht worden waren konnte der AG diese einsehen. Hier wurde es dann eine sogenannte Verdachtskündigung. Die Kündigungsschutzklage ist in alle Instanzen gescheitet.

P
Pjöööng

18.04.2016 um 14:05 Uhr

Zitat (Erbsenzähler): "Die Kündigungsschutzklage ist in alle Instanzen gescheitet."

Dann gibt es doch sicherlich ein Aktenzeichen des BAG oder zumindest des LAG?

C
Challenger

18.04.2016 um 14:40 Uhr

Tach auch, ich denke,daß eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist. Es stellt sich zunächst die Frage,woher der Vorgesetzte denn wußte,daß der MA an zwei Tagen falsche Angaben gemacht hat.Dann aber müßte er eigene Aufzeichnungen darüber er - stellt haben,wann die MA kommen und gehen.Kann er natürlich machen.

Wenn es jedoch im Betrieb üblich ist, daß die Eintragungen von den MA erst frei- gegeben werden müssen, bevor sie abschließend verarbeitet werden, dann dürfen diese Aufzeichnungen meiner Auffassung nach nicht vor der Freigabe durch den MA zu dessen Nachteil ausgelegt werden

Meiner Auffassung nach hätte der MA, wenn überhaupt, erst abgemahnt werden müssen.

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