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genemigten Urlaub streichen

P
parker
Jan 2018 bearbeitet

ein Mitarbeiter hat für Mai seinen 2-wöchigen Urlaub im März vom Chef unterschrieben genehmigt bekommen. Er hat auch schon gebucht. Wie ist die Rechtsprechung bzw. Regel, wenn der AG kurz davor etwa ein paar Tage oder eine Woche meint, aufgrund von wichtiger Arbeit soll der AN seinen Urlaub verschieben. Die Lage ist auch noch so, dass dieser Mitarbeiter nicht gut auf die GL zu sprechen ist und diesen alle Steine in den Weg gelegt werden. Danke für Antworten

1.29704

Community-Antworten (4)

C
celestro

12.04.2016 um 17:15 Uhr

urlaub genehmigt dann gestrichen ... Google

5 Sekunden Arbeit

G
gironimo

12.04.2016 um 17:19 Uhr

Oder - ein einmal genehmigter Urlaub kann nicht zurückgenommen werden - oder der AG erkauft sich das Wohlwollen des AN (teuer).

(Antwort hat 2 Minuten gedauert)

T
Tulpe

13.04.2016 um 11:36 Uhr

Rechtlich muss der Arbeitgeber für Kosten aufkommen die entsehen. StornoGebühren ect. http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-25886/die-rechte-von-eigentuemern-d-kann-bereits-bewilligter-urlaub-wieder-gestrichen-werden_aid_756412.html

Wen es ums Überleben der Firma geht, dann besteht die möglichkeit

H
Hartmut

14.04.2016 um 10:04 Uhr

Tulpe hat recht, aber diese Latte liegt sehr, sehr, sehr hoch. Beispielsweise, von drei Unfallchirurgen werden zwei krank, und der dritte will jetzt in den Urlaub. So etwas in der Art dürfte hier aber nicht der Fall sein.

Mein Vorschlag: (1) Gar nicht weiter auf die 'Streichung' eingehen, sondern getrost in den Urlaub fahren (ist rechtens!). (2) Auf alles gefasst sein bei Rückkehr, (3) gegen eventuelle Kündigung oder Abmahnung Klage erheben, Abfindung aushandeln (4) Saftladen verlassen.

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