Erstellt am 12.04.2016 um 15:15 Uhr von celestro
urlaub genehmigt dann gestrichen ... Google
5 Sekunden Arbeit
Erstellt am 12.04.2016 um 15:19 Uhr von gironimo
Oder - ein einmal genehmigter Urlaub kann nicht zurückgenommen werden - oder der AG erkauft sich das Wohlwollen des AN (teuer).
(Antwort hat 2 Minuten gedauert)
Erstellt am 13.04.2016 um 09:36 Uhr von Tulpe
Rechtlich muss der Arbeitgeber für Kosten aufkommen die entsehen. StornoGebühren ect.
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-25886/die-rechte-von-eigentuemern-d-kann-bereits-bewilligter-urlaub-wieder-gestrichen-werden_aid_756412.html
Wen es ums Überleben der Firma geht, dann besteht die möglichkeit
Erstellt am 14.04.2016 um 08:04 Uhr von Hartmut
Tulpe hat recht, aber diese Latte liegt sehr, sehr, sehr hoch. Beispielsweise, von drei Unfallchirurgen werden zwei krank, und der dritte will jetzt in den Urlaub. So etwas in der Art dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Mein Vorschlag: (1) Gar nicht weiter auf die 'Streichung' eingehen, sondern getrost in den Urlaub fahren (ist rechtens!). (2) Auf alles gefasst sein bei Rückkehr, (3) gegen eventuelle Kündigung oder Abmahnung Klage erheben, Abfindung aushandeln (4) Saftladen verlassen.