genemigten Urlaub streichen
ein Mitarbeiter hat für Mai seinen 2-wöchigen Urlaub im März vom Chef unterschrieben genehmigt bekommen. Er hat auch schon gebucht. Wie ist die Rechtsprechung bzw. Regel, wenn der AG kurz davor etwa ein paar Tage oder eine Woche meint, aufgrund von wichtiger Arbeit soll der AN seinen Urlaub verschieben. Die Lage ist auch noch so, dass dieser Mitarbeiter nicht gut auf die GL zu sprechen ist und diesen alle Steine in den Weg gelegt werden. Danke für Antworten
Community-Antworten (4)
12.04.2016 um 17:15 Uhr
urlaub genehmigt dann gestrichen ... Google
5 Sekunden Arbeit
12.04.2016 um 17:19 Uhr
Oder - ein einmal genehmigter Urlaub kann nicht zurückgenommen werden - oder der AG erkauft sich das Wohlwollen des AN (teuer).
(Antwort hat 2 Minuten gedauert)
13.04.2016 um 11:36 Uhr
Rechtlich muss der Arbeitgeber für Kosten aufkommen die entsehen. StornoGebühren ect. http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-25886/die-rechte-von-eigentuemern-d-kann-bereits-bewilligter-urlaub-wieder-gestrichen-werden_aid_756412.html
Wen es ums Überleben der Firma geht, dann besteht die möglichkeit
14.04.2016 um 10:04 Uhr
Tulpe hat recht, aber diese Latte liegt sehr, sehr, sehr hoch. Beispielsweise, von drei Unfallchirurgen werden zwei krank, und der dritte will jetzt in den Urlaub. So etwas in der Art dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Mein Vorschlag: (1) Gar nicht weiter auf die 'Streichung' eingehen, sondern getrost in den Urlaub fahren (ist rechtens!). (2) Auf alles gefasst sein bei Rückkehr, (3) gegen eventuelle Kündigung oder Abmahnung Klage erheben, Abfindung aushandeln (4) Saftladen verlassen.
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