Urlaub streichen
Ein Kollege nimmt demnächst 4 Monate Elternzeit. Nun will ihm die Firma 4/12 seines Urlaubanspruchs steichen. Darf das sein ?
Mfg
Community-Antworten (10)
03.11.2010 um 20:53 Uhr
JA!! - Ein AG der sich auskennt! BEEG § 17 Absatz 1
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 kürzen.
Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
03.11.2010 um 20:56 Uhr
Robbya, wichtig ist die von pfeilenbogen schon erwähnte Formulierung: Voller Kalendermonat!
03.11.2010 um 20:57 Uhr
@all Aber dieser pfeilenbogen sollte sich mit dem richtigen Gesetz bewehren...und nicht mit dem Auslaufmodell. Das ist dann wieder entlarvend und bedingt sicher auch die Möglichkeit, den § 23 BetrVG einzuleiten - sofort! :-)
03.11.2010 um 22:02 Uhr
@pfeilenbogen Du mogelst :-)
03.11.2010 um 22:03 Uhr
@pfeilenbogen Einfach die Antwort ändern ist aber nicht nett... ...da stand eben noch das BErzGG
03.11.2010 um 22:29 Uhr
wer etwas behauptet gesehen haben zu wollen, müsste es auch belegen können Vielleicht war ja auch nur der Bildschrim nicht klar und hat daher den Blick getrübt :-))))
03.11.2010 um 22:30 Uhr
Das ist die 7. ..........
03.11.2010 um 22:36 Uhr
Na und????? ;-))
03.11.2010 um 22:37 Uhr
@nicoline, bin ganz deiner Meinung! ;-)
03.11.2010 um 23:16 Uhr
...Vielleicht war ja auch nur der Bildschrim nicht klar und hat daher den Blick getrübt :-))))...
Klar... und das gleichzeitig bei mehreren Menschen, auf mehreren Laps... ;-)
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