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Urlaub streichen

R
Robbya
Nov 2016 bearbeitet

Ein Kollege nimmt demnächst 4 Monate Elternzeit. Nun will ihm die Firma 4/12 seines Urlaubanspruchs steichen. Darf das sein ?

Mfg

1.029010

Community-Antworten (10)

P
pfeilenbogen

03.11.2010 um 20:53 Uhr

JA!! - Ein AG der sich auskennt! BEEG § 17 Absatz 1

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 kürzen.

Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

L
Lotte

03.11.2010 um 20:56 Uhr

Robbya, wichtig ist die von pfeilenbogen schon erwähnte Formulierung: Voller Kalendermonat!

K
Kölner

03.11.2010 um 20:57 Uhr

@all Aber dieser pfeilenbogen sollte sich mit dem richtigen Gesetz bewehren...und nicht mit dem Auslaufmodell. Das ist dann wieder entlarvend und bedingt sicher auch die Möglichkeit, den § 23 BetrVG einzuleiten - sofort! :-)

I
Immie

03.11.2010 um 22:02 Uhr

@pfeilenbogen Du mogelst :-)

K
Kölner

03.11.2010 um 22:03 Uhr

@pfeilenbogen Einfach die Antwort ändern ist aber nicht nett... ...da stand eben noch das BErzGG

P
pfeilenbogen

03.11.2010 um 22:29 Uhr

wer etwas behauptet gesehen haben zu wollen, müsste es auch belegen können Vielleicht war ja auch nur der Bildschrim nicht klar und hat daher den Blick getrübt :-))))

P
pfeilenbogen

03.11.2010 um 22:30 Uhr

Das ist die 7. ..........

N
nicoline

03.11.2010 um 22:36 Uhr

Na und????? ;-))

M
monalisa

03.11.2010 um 22:37 Uhr

@nicoline, bin ganz deiner Meinung! ;-)

I
Immie

03.11.2010 um 23:16 Uhr

...Vielleicht war ja auch nur der Bildschrim nicht klar und hat daher den Blick getrübt :-))))...

Klar... und das gleichzeitig bei mehreren Menschen, auf mehreren Laps... ;-)

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