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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub streichen?

S
samira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Folgendes Problem, auf Grund von Krankheitsfällen kommt es in der aktuellen Urlaubszeit zu personellen Engpässen, die die Produktion ernsthaft gefährden. Der AG möchte nun einigen MA (die jenigen, die keine Reise geplant haben) den Urlaub streichen.

Darf er das??

MfG

1.04804

Community-Antworten (4)

M
mitleserinnenn

29.07.2013 um 18:16 Uhr

Sofern der Urlaub bewilligt war, geht es nur mit Zustimmung der Betroffenen. Der BR ist hier auch mit § 87 im Boot, also bis zur Einigungsstelle. Erklärt dem AG notfalls eine solche einzusetzen. Der AG kann ja den Betroffenen ein sehr gutes Angebot machen damit diese freiwillig verzichten. ........ http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1073_urlaubsplanung-arbeitgeber-widerruf-von-gewaehrtem-urlaub-nur-mit-zustimmung-des-mitarbeiters/

W
Watschenbaum

29.07.2013 um 21:25 Uhr

ob der AG streichen darf, wird nicht unbedingt die erste Frage sein, die man beantworten müsste

weil, er tut es einfach.......

dann sitzt der AN in der Zwickmühle

  • kommt er dem Ansinnen des AG nach, bleibt die Welt in Ordnung

  • kommt er dem Ansinnen des AG nicht nach und macht seinen Urlaub wie zuvor genehmigt trotz Widerruf des AG, wird er warten müssen, wie der AG darauf reagiert

unter Umständen passiert gar nichts, weil sich der AG rechtlich informiert, und erkennt, daß einmal genehmigter Urlaub nur in äußerst engen Grenzen widerrufen werden kann (z.b. Existenz der Fa hängt davon ab)

unter Umständen wird bloß noch abgemahnt , um "das Gesicht zu wahren", was den AN nicht sonderlich jucken sollte

unter Umständen wird gekündigt wegen Selbstbeurlaubung, dann wird der AN vor Gericht ziehen müssen, um gegen die Kündigung vorzugehen, wobei die Chancen für ihn nicht schlecht lägen

ob der AN unter diesen evtl. zu erwartenden Umständen dann seinen Urlaub richtig genießen könnte, kann bezweifelt werden, also würde ich raten, wenn man sowieso nichts besonderes vor hat, hier dem AG entgegenzukommen und Verständnis signalisieren, den Urlaub zu verschieben

in diesem Sinne sollte auch der BR agieren und auf Freiwilligkeit hinarbeiten, ob sich der AG hier noch etwas aus den Rippen leiern lässt (Prämie oder etwas in der Art) kann man ja mal schauen.......

H
Hartmut

29.07.2013 um 23:15 Uhr

Mein Rat wäre, das nachträgliche "Streichen" bereits gewährten Urlaubs nicht einreißen zu lassen. Denn mal angenommen, ihr gebt nach - wie wollt Ihr dann später mal auf diese Frage des AG antworten: "Ja Moment, im Juli 2013 hattet Ihr doch noch zugestimmt, warum denn jetzt nicht wieder? Wo ist denn der Unterschied??" Ihr hättet einen verdammt schweren Stand.

T
Tanzbär

30.07.2013 um 09:43 Uhr

@Hartmut Ich weiß ja nicht, wo Du lebst, aber auf DIESER Welt läuft das so nicht. Der Urlaub wird trotzdem gestrichen, die AN stimmen der Sache zu - überzeugt! - muffeln und schimpfen, aber kommen arbeiten. Keiner denkt daran, den Buhmann zu machen, auch wenn der BR sagt, nee, macht das nicht, ihr habt ein Recht auf den Urlaub. Unter dem Strich siehe Watschenbaum. Da finde ich auch, lieber versuchen, noch ein Präsent rauszukitzeln, in solchen Kriesenzeiten sind die AG meist zu Kompromissen bereit.

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