Hallo,

folgender Sachverhalt:
Die MA ist im Jahre 2013 Auszubildende. Es werden ihr 30 Tage gewährt.
In 2014 wird sie fest angestellt und hat 27 Tage Urlaub. Die Festanstellung geht bis 2015 - nun kommt der ArbG und teilt mit, dass sie statt der im Vertrag erwähnten 27 Urlaubstage für 2015 1,5 Tage abgeben muss, da ihr als Azubi in 2013 1,5 Tage zuviel Urlaub gewährt worden ist.

Geht das?