Hallo zusammen,

ihr müsst mir wieder mal helfen.
Eine Kollegin hat Angang des Jahres Urlaub für Dezember eingetragen, dieser Urlaub wurde genehmigt und Sie hat daruaf hin eine Reise gebucht. Jetzt erklärt ihr der Chef, das eines ihrer Projekte unbedingt noch in diesem Jahr abgeschlossen werden muss.
Sie müsste auf ihren Urlaub Verzichten, die Firma würde auch die Stornokosten übernehmen. Aus meiner Sicht können auch Kollegen aus ihrem Team ihre Urlaubsvertretung übernehmen und ihr Projekt ist auch nicht so wichtig, das der Fortbestand der Firma gefährdet ist. Ich glaube nicht das § 7 Absatz 2 des Bundesurlaubsgesetz greift, da keine dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe dies rechtfertigen.
Wie seht ihr das?
Gruß
Sylwii