Erstellt am 07.04.2016 um 17:05 Uhr von Pjöööng
Arbeitsstättenverordnung
§ 5
Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
Da steht nichts von "offener Straße".
Bei der Umsetzung des Rauchverbotes (also wo, wie und wann geraucht werden darf) könnt Ihr mitbestimmen.
Erstellt am 07.04.2016 um 17:09 Uhr von celestro
"Wir wissen, dass Nichtraucher geschützt werden müssen, aber das ist ja gegeben...."
Das sehe ich nicht so.
"wenn dort das Rauchen verboten wird, dann müsste es auch auf offener strasse verboten werden...."
was macht eine geschlossene (wenn auch recht große Halle) vergleichbar mit der freien Natur ? Hatte es schon oft genug, daß ich draußen Zigarettenrauch wahrgenommen habe und mich fragte, woher der überhaupt kommt. Durch Beobachtung der Umgebung ließ sich immer auch ein Raucher finden, der dafür verantwortlich war. Und oftmals war es ein Raucher, der in 30 und mehr Metern Entfernung einfach nur den gleichen Weg benutzte (bzw. ich den gleichen Weg, den er vorher genommen hatte).
Ich finde daher, der Vergleich hinkt ...
Erstellt am 08.04.2016 um 07:11 Uhr von ickederdicke
In wie weit machen sich die Schweißarbeiten geruchs- / gesundheitstechnisch bemerkbar ?
Halte ich , wenn ich von normalen Schweißvorgängen ausgehe für vergleichbar zum rauchen.
Erstellt am 08.04.2016 um 09:29 Uhr von celestro
Ich würüde erwarten, daß die "Abgase" des Schweißens abgesaugt werden. Hinzu kommt natürlich, daß man kein Recht auf Rauchen hat, nur weil die Arbeitsmaschine auch Gase produziert.
Erstellt am 08.04.2016 um 10:05 Uhr von Pjöööng
Ich kann in der Arbeitsstättenverordnung nichts erkennen, dass sich das nur auf Arbeitsstätten bezieht die ansonsten als heilklimatischer Kurort gelten würden. Deshalb würder ich davon ausgehen dass die Arbeitsstättenverordnung auch in der Schweisserei, am Hochofen und in der Wertsoffsortierung des örtlichen Restmüllheizkraftwerkes gilt.
Erstellt am 08.04.2016 um 10:21 Uhr von RuruRuru
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen wir das Rauchverbot gesondert betrachten? Also ausser Acht lassen, dass durch die Schweissarbeiten Abfälle produziert werden, die eingeatmet und nicht richtig abgesaugt werden etc?
(Man kann seine Kaffeetasse dort nicht mal 2 min stehen lassen, weil man sofort die staubpartikel wieder findet - oder wenn die sonne in die Halle scheint, dann sieht man den ganzen Staub der sich dort festhängt.)
Also, selbst wenn die 20% Nichtraucher im Betrieb bescheinigen würden, dass sie sich nicht gefährdet fühlen, können wir uns nicht gegen das Rauchverbot aussprechen?
So blöd es sich vielleicht anhört, wir haben viele ältere Menschen im Betrieb die teilweise starke Raucher sind. Wenn denen plötzlich das Rauchen über 6 std per se verboten wird, will ich nicht wissen wie sich entzugserscheinungen etc bemerkbar machen - verkraftet das ein Körper,oder kommt es einem kalten Entzug gleich? Was passiert, wenn plötzlich jemand kommt mit Bescheinigung vom Arzt, dass der Körper das gar nicht ohne Schaden zu nehmen durchsteht, wenn von einem Tag auf den anderen das Rauchen eingestellt werden muss.
Vielleicht mach ich mir zuviele Sorgen, aber es ist ja klar das Rauchen schädlich ist, aber plötzlicher Entzug nicht?
VG
Erstellt am 08.04.2016 um 10:46 Uhr von celestro
"Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen wir das Rauchverbot gesondert betrachten? Also ausser Acht lassen, dass durch die Schweissarbeiten Abfälle produziert werden, die eingeatmet und nicht richtig abgesaugt werden etc?"
Gesondert betrachten sicherlich. Aber wenn Ihr den Eindruckt habt, daß die Personen auch so schon in der Gesundheit gefährdet sind, sollte man vielleicht mal schleunigst abklären, ob dem wirklich so ist und das ggf. abstellen.
"Wenn denen plötzlich das Rauchen über 6 std per se verboten wird, will ich nicht wissen wie sich entzugserscheinungen etc bemerkbar machen - verkraftet das ein Körper,oder kommt es einem kalten Entzug gleich? Was passiert, wenn plötzlich jemand kommt mit Bescheinigung vom Arzt, dass der Körper das gar nicht ohne Schaden zu nehmen durchsteht, wenn von einem Tag auf den anderen das Rauchen eingestellt werden muss."
Es gibt mehr als genug Alternativen, die Auswirkungen eines Entzuges zu lindern. Es gibt Kautabak, Nikotinpflaster etc. ! Kommt mir eher wie ein sehr verzweifelter Versuch vor, das total ungeliebte Rauchverbot mit allen Mitteln verhindern zu wollen. Sorry, wenn ich falsch liege ...
Erstellt am 08.04.2016 um 10:56 Uhr von RuruRuru
Ich selbst bin Nichtraucher....Irgendwie habe ich aber den Eindruck, dass man darüber die MA Anzahl reduzieren will. Vielleicht bin ich paranoid, aber ich verstehe nicht wie ein AG nach sovielen Jahren ohne Begründung ein striktes Rauchverbot einführen will/kann.
Wenn wir wenigstens die Gründe kennen würden...
Zumindest weiss ich jetzt, er hat jedes Recht dazu und die konsequenzen (egal wie diese sein sollten) - muss der AG dann in Kauf nehmen
VG
Erstellt am 08.04.2016 um 10:59 Uhr von Pjöööng
RuruRuru,
da würde ich doch zu gerne mal Eure Gefährdungs- und Belastungsanalyse sehen...
Eure Einstellung "Wozu brauche ich Reifenprofil wenn doch auch die Bremsen nicht funktionieren?" geht natürlich gar nicht.
Ich würde ja den Aufschlag des Arbeitgebers dankbar aufgreifen und mit ihm das Problem der Luftqualität angehen.
Erstellt am 08.05.2024 um 08:31 Uhr von menschen-Tier
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 08.05.2024 um 09:16 Uhr von jutti1965
@menschen-Tier
du siehst aber schon dass der Beitrag 8 Jahre alt ist? 😂
Erstellt am 08.05.2024 um 09:23 Uhr von Kehler
manche haben nichts besseres zu tun als alte Beiträge auszugraben :-)
Erstellt am 08.05.2024 um 09:52 Uhr von moreno
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.