Erstellt am 02.04.2009 um 13:39 Uhr von Frauke10062306
Da der Schutz des Nichtrauchers gesetzlich verankert ist, denke ich nicht das der Betriebsrat dazu gehört werden muss.
Euer AG hätte im Grunde sogar die Möglichkeit das rauchen auf seinem ganzem Gelände zu verbieten - also mehr als eine good will alternative seitens eures AG werdet Ihr dabei nicht rausschlagen können.
Bei uns gab es bislang einen "Raucherraum" der jetzt im Zuge der Renovierung und Umbau wegfällt - noch haben wir keine Alternative, wir werden wohl demnächst auch vor die Tür müssen.....
Erstellt am 02.04.2009 um 14:19 Uhr von Alex27
Bei der Ausgestalltung einer Raucherregelung hat der BR ein MBR nach § 87 Abs.1 Nr.1
Erstellt am 02.04.2009 um 14:24 Uhr von DonJohnson
@Frauke
Auch wenn der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt ist, hat hier wie schon Alex sagte ein MBR. Dieses MBR bezieht sich auf die Modalitäten wann wo wie.
Erstellt am 02.04.2009 um 14:39 Uhr von Frauke10062306
@Don Johnson
Das bedeutet aber nicht, das der AG einen Raum für die Raucher zur Verfügung stellen muss, oder?
Unser AG sagt ganz klar: Der Raum fällt weg - Raucher müssen vor die Tür...Im Grunde sollen wir froh sein, überhaupt während der Arbeitszeit rauchen zu dürfen (es wurden vormittags und nachmittags je 2 x 5 min. während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt)
Danke für die Info....
Erstellt am 02.04.2009 um 15:27 Uhr von DonJohnson
Der erste Link sollte deine Frage beantworten - die anderen sind aber auch lesenswert - zumindest meiner Meinung nach
http://arbeitsrecht.suite101.de/article.cfm/streit_um_das_rauchen_am_arbeitsplatz
http://www.juraforum.de/lexikon/Nichtraucherschutz%20am%20Arbeitsplatz
www.gesundheitsfördernde-hochschulen.de/...Nichtraucherschutz/
http://de.osha.europa.eu/topics/nichtraucher_am_arbeitsplatz/infomaterial