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Rauchverbot nur in Büros

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edelweis
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Betriebsrätin, MA ca.410 davon 100 Büro-Angestellte. Für die meisten Büros hat sich nach und nach ein Rauchverbot ohne Beteiligung des BR "eingeschlichen", in der Produktion darf nach wie vor ohne Einschränkung geraucht werden. Jetzt sollen ohne Beachtung MBR des BR die letzen Büros(Werkstattbereich) auch noch mit Rauchverbot belegt werden. Frage: Geht das wirklich ohne BR und ohne Angebot einer alternativen Rauchgelegenheit? Ausgestempelt werden muss derzeit noch nicht.

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Community-Antworten (5)

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Frauke10062306

02.04.2009 um 15:39 Uhr

Da der Schutz des Nichtrauchers gesetzlich verankert ist, denke ich nicht das der Betriebsrat dazu gehört werden muss.

Euer AG hätte im Grunde sogar die Möglichkeit das rauchen auf seinem ganzem Gelände zu verbieten - also mehr als eine good will alternative seitens eures AG werdet Ihr dabei nicht rausschlagen können.

Bei uns gab es bislang einen "Raucherraum" der jetzt im Zuge der Renovierung und Umbau wegfällt - noch haben wir keine Alternative, wir werden wohl demnächst auch vor die Tür müssen.....

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Alex27

02.04.2009 um 16:19 Uhr

Bei der Ausgestalltung einer Raucherregelung hat der BR ein MBR nach § 87 Abs.1 Nr.1

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DonJohnson

02.04.2009 um 16:24 Uhr

@Frauke Auch wenn der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt ist, hat hier wie schon Alex sagte ein MBR. Dieses MBR bezieht sich auf die Modalitäten wann wo wie.

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Frauke10062306

02.04.2009 um 16:39 Uhr

@Don Johnson Das bedeutet aber nicht, das der AG einen Raum für die Raucher zur Verfügung stellen muss, oder?

Unser AG sagt ganz klar: Der Raum fällt weg - Raucher müssen vor die Tür...Im Grunde sollen wir froh sein, überhaupt während der Arbeitszeit rauchen zu dürfen (es wurden vormittags und nachmittags je 2 x 5 min. während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt)

Danke für die Info....

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