Erstellt am 14.09.2007 um 06:30 Uhr von Frank B
Soweit mir bekannt sind Rauchverbote unter freiem Himmel nicht zulässig. Was die Zahl der Pausen angeht ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG.
Erstellt am 14.09.2007 um 06:47 Uhr von Bergmann
Der Chef kann auf seinen Betriebsgelände ein komplettes Rauchverbot verhängen, er sollte aber eine Raucherstelle schaffen--ob unter freien Himmel oder in der Werkstatt ist ermessenssache !!
Andere Chefs lassen abstempeln und die Rachzeit nacharbeiten !!
Sonst wie Frank B : §87 !!
Erstellt am 14.09.2007 um 09:36 Uhr von Perseus
Der Chef hat halt das Hausrecht (Frank B ) und kann auf seinem Gelände verbieten was er möchte !
Sicher haben überall Kippen rumgelegen !
Wir haben eine Betriebsvereinbarung erstellt, in der ist geregelt, wann und wo geraucht
werden darf. Auch wurden Raucherecken im Freien eingerichtet. Das reduziert vor allem im Winter das Rauchen !!
Als oberestes Gebot steht für mich die nichtrauchenden Kollegen die vor dem Zwangsmitrauchen
zu schützen sind !
Erstellt am 14.09.2007 um 11:03 Uhr von Calico Jack
@idref2001
netter Ansatz das ganze, die Mitarbeiter in der Werkstatt dürfen dann im Mief des ganzen Betriebes arbeiten!
Dann solltet ihr lieber auf ein Raucherzimmer drängen. (mit guter belüftung)
Erstellt am 15.09.2007 um 00:30 Uhr von peterwi
Hallo,
so einfach wie das hier machen abstempeln ist es nicht. Ein auf das gesamte Gelände ausgesprochenes Rauchverbot gibt es nicht, es sei denn betriebsumstände mach dies erforderlich. Siehe Chemiebetriebe, Betriebe mit hoher Brandlast und der gleichen.
Ihr sollte also stattdessen auf Raucherräume und mindestens Raucherzonen im Freien bestehen, die allesamt auch als solche gekennzeichnet sind.
Was die Rauchpausen angeht kann der AG verlangen daß der MA nur in seiner freien Zeit also in den Pausen raucht. Ansonsten gäbe es die Möglichkeit des Ausstempelns. Aber vorsicht nicht daß daraus ein Grabenkampf wird. Es gibt auch MA die gerne mal Telefonieren, Obst essen, Gepräche führen (Ratschen), Es könnte ja jederzeit jemand auf die Idee kommen daß die Leute dann aber auch Ausstempeln oder ihre Pausen dafür verwenden.
Zum Schutz der Nichtraucher gibt es als konträren Punkt das Grundgesetz Artikel 2 " die freie Selbstentfaltung".
Also durchucht mal die Arbeitsgerichte über einschlägige Rechtssprechung dan tut ihr euch nicht leichter aber es gibt zumindest ein BAG Urteil zu dem Thema.
Und viel Erfolg beim Verhandeln.
Erstellt am 15.09.2007 um 09:28 Uhr von waschbär
Kann der Arbeitgeber einseitig Rauchverbote anordnen? !
Ja, wenn sachliche Gründe vorliegen. Als Gründe kommen in Betracht: hygienische Gründe, Verhütung von Brandgefahr, Vermeidung der Belästigung von Mitarbeitern, Beschwerden von Kunden.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht 17.02.1998 9 AZR 84/97 Landesarbeitsgericht Frankfurt BB 1990, 781 Landesarbeitsgericht München NZA 1991, 169
Natürlich ist es auch möglich das im Arbeitsvertrag oder im Trafivertrag zu Regeln !
Erstellt am 15.09.2007 um 10:16 Uhr von carrie
hallo,
bei rauchverboten besteht ein MBR laut § 87 Abs.1 Nr.1 (ordnung im betrieb...)
Erstellt am 15.09.2007 um 10:25 Uhr von waschbär
carrie,
Inwieweit ist bei Anordnung eines Rauchverbots durch den Arbeitgeber der Betriebsrat zu beteiligen?Die Anordnung eines Rauchverbots unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht 15.12.1961 AP BetrVG 1972 § 56 Ordnung des Betriebs Nr. 3
Bussi,hast recht war aber noch nicht allles deshalb meine Zusätze .-)