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Rauchverbot auf Betriebsgelände

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idref2001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betrieb (Bürogebäude) ist seit ca. 1 Jahr Rauchverbot, das heist das die Mitarbeiter alle vor der Tür rauchen gehen. Jetzt will unser Chef das auch auf dem Hof das Rauchverbot gilt und das die Mitarbeiter zum Rauchen in die Werkstatt gehen sollen. Meine fragen:

  • Darf der Chef unter freiem Himmel ein Rauchverbot aussprechen?
  • Unser Chef möchte, das nur noch 2-3 mal am Tag eine Raucherpause gemacht wird, kann er das , gibt es dazu eine Gesetzliche Regelung ? Danke im vorraus.
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Community-Antworten (8)

FB
Frank B

14.09.2007 um 08:30 Uhr

Soweit mir bekannt sind Rauchverbote unter freiem Himmel nicht zulässig. Was die Zahl der Pausen angeht ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG.

B
Bergmann

14.09.2007 um 08:47 Uhr

Der Chef kann auf seinen Betriebsgelände ein komplettes Rauchverbot verhängen, er sollte aber eine Raucherstelle schaffen--ob unter freien Himmel oder in der Werkstatt ist ermessenssache !!

Andere Chefs lassen abstempeln und die Rachzeit nacharbeiten !!

Sonst wie Frank B : §87 !!

P
Perseus

14.09.2007 um 11:36 Uhr

Der Chef hat halt das Hausrecht (Frank B ) und kann auf seinem Gelände verbieten was er möchte ! Sicher haben überall Kippen rumgelegen ! Wir haben eine Betriebsvereinbarung erstellt, in der ist geregelt, wann und wo geraucht werden darf. Auch wurden Raucherecken im Freien eingerichtet. Das reduziert vor allem im Winter das Rauchen !! Als oberestes Gebot steht für mich die nichtrauchenden Kollegen die vor dem Zwangsmitrauchen zu schützen sind !

CJ
Calico Jack

14.09.2007 um 13:03 Uhr

@idref2001

netter Ansatz das ganze, die Mitarbeiter in der Werkstatt dürfen dann im Mief des ganzen Betriebes arbeiten! Dann solltet ihr lieber auf ein Raucherzimmer drängen. (mit guter belüftung)

P
peterwi

15.09.2007 um 02:30 Uhr

Hallo, so einfach wie das hier machen abstempeln ist es nicht. Ein auf das gesamte Gelände ausgesprochenes Rauchverbot gibt es nicht, es sei denn betriebsumstände mach dies erforderlich. Siehe Chemiebetriebe, Betriebe mit hoher Brandlast und der gleichen. Ihr sollte also stattdessen auf Raucherräume und mindestens Raucherzonen im Freien bestehen, die allesamt auch als solche gekennzeichnet sind. Was die Rauchpausen angeht kann der AG verlangen daß der MA nur in seiner freien Zeit also in den Pausen raucht. Ansonsten gäbe es die Möglichkeit des Ausstempelns. Aber vorsicht nicht daß daraus ein Grabenkampf wird. Es gibt auch MA die gerne mal Telefonieren, Obst essen, Gepräche führen (Ratschen), Es könnte ja jederzeit jemand auf die Idee kommen daß die Leute dann aber auch Ausstempeln oder ihre Pausen dafür verwenden. Zum Schutz der Nichtraucher gibt es als konträren Punkt das Grundgesetz Artikel 2 " die freie Selbstentfaltung". Also durchucht mal die Arbeitsgerichte über einschlägige Rechtssprechung dan tut ihr euch nicht leichter aber es gibt zumindest ein BAG Urteil zu dem Thema. Und viel Erfolg beim Verhandeln.

W
Waschbär

15.09.2007 um 11:28 Uhr

Kann der Arbeitgeber einseitig Rauchverbote anordnen? ! Ja, wenn sachliche Gründe vorliegen. Als Gründe kommen in Betracht: hygienische Gründe, Verhütung von Brandgefahr, Vermeidung der Belästigung von Mitarbeitern, Beschwerden von Kunden. Quelle: Bundesarbeitsgericht 17.02.1998 9 AZR 84/97 Landesarbeitsgericht Frankfurt BB 1990, 781 Landesarbeitsgericht München NZA 1991, 169

Natürlich ist es auch möglich das im Arbeitsvertrag oder im Trafivertrag zu Regeln !

C
carrie

15.09.2007 um 12:16 Uhr

hallo, bei rauchverboten besteht ein MBR laut § 87 Abs.1 Nr.1 (ordnung im betrieb...)

W
Waschbär

15.09.2007 um 12:25 Uhr

carrie,

Inwieweit ist bei Anordnung eines Rauchverbots durch den Arbeitgeber der Betriebsrat zu beteiligen?Die Anordnung eines Rauchverbots unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Quelle: Bundesarbeitsgericht 15.12.1961 AP BetrVG 1972 § 56 Ordnung des Betriebs Nr. 3

Bussi,hast recht war aber noch nicht allles deshalb meine Zusätze .-)

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