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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rauchverbot

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pocahontas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG will ein generelles Rauchverbot in der Firma anordnen. Die Kollegen sind natürlich dagegen. Bisher haben wir Raucher- und Nichtraucher Pausenräume und es wird auch geduldet wenn zwischendurch jemand rauchen geht. Kann das ohne weiteres durchgesetzt werden? Es soll nicht nur im Gebäude sondern auch auf dem Gelände absolutes Rauchverbot ausgesprochen werden. Unser Gelände wird auch von angrenzenden Firmen als Parkplatz mit benutzt. Können wir evtl. ausgewiesene Raucherplätze auf dem Gelände verlangen?

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Community-Antworten (6)

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rainerw

04.08.2010 um 20:15 Uhr

nein, er kann es nicht einfach per Direktionsrecht durchführen

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Mainpower

04.08.2010 um 21:58 Uhr

Hallo, der BR hat darüber zu wachen dass die Gesetze eingehalten werden. Auch das Nichtraucherschutz Gesetz!!

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pfeilenbogen

04.08.2010 um 22:13 Uhr

Der AG kann das Rauchen im Betrieb untersagen. Er muss nur den BR beteiligen. Hierbei muss jedoch wieder beachtet werden, dass einem Raucher das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zusteht und daher die Gelegenheit gegeben werden muss, zu rauchen. Hierzu muss zum Einen ein Raucherraum oder je nach Eigenheit des Betriebes zumindest ein Unterstand im Freien zur Verfügung gestellt werden. Auch besteht für einen solchen Mitarbeiter, dem das Rauchen am Arbeitsplatz untersagt ist, das Recht auf eine gelegentliche Rauchpause.

Eine Missachtung des Rauchverbotes und des Ausstechens kann zur Kündigung führen.

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rainerw

05.08.2010 um 01:13 Uhr

@mainpower Was sagt den das Nichtraucherschutzgesetz dazu?

@Pocahontas Wie in schon unzähligen Threads hier zu dem Thema weise ich auch hier noch mal darauf hin, das der AG nur das rauchen selber Ausstempelpflichtig machen kann, nicht aber den Weg dort hin oder zurück. Das hiesse demnach für den AG zusätzlich Stempeluhren an den Raucherpunkten (und die Raucher überlegen sich in derZeit was künftig mit den Kaffeetrinkern in der Arbeitszeit passiert). Das wiederum hiesse neben einer BV Rauchen, auch eine Neue, oder falls schon vorhanden, erweiterte BV Zeiterfassung. In dieser per Skizze genau aufgeführt ist wo die Stempeluhren hängen, mit welcher Soft- und Hardware sie betrieben wird und wo Schnittstellen im System vorhanden oder auch möglich sind. Frag Dein AG mal ob erdas dann immer noch so will.

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Mainpower

05.08.2010 um 01:56 Uhr

@pfeilenbogen,

wo steht das mit dem Recht auf eine gelegentliche Raucherpause ?? Wirst Du wohl nirgends finden da es das nicht gibt !!

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rainerw

05.08.2010 um 02:22 Uhr

@mainpower ich denke pfelenbogen interpretiert aus den Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit; was hier aber nicht greifen wird.

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