Einseitige Änderung der Betriebsvereinbarung, resp. Verhaltensanweisung an MA, ohne Mitbestimmung des BR.
Jetzt wird seitens AG argumentiert, dass den Außenbereich vor den Eingänge ebenfalls zur Betriebsgebäude gehören. Dies wird auch vom Anwalt des AG so gesagt. Wer kann uns sagen was als Betriebsgebäude gilt? Ach ja, ist kein 1 April-Scherz. Und ja, es gibt schlimmere Problemen auf dieser Welt.
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Betriebsvereinbarung Teil 1
Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen kennen