Hallo Forum,

können Teilbestimmungen einer Betriebsvereinbarung für einen Mitarbeiter per Nachtrag zum Arbeitsvertrag anders geregelt werden? Die übrigen Bestimmungen sollen weiterhin gelten. Üblicherweise wird bei uns in den Arbeitsverträgen auf den Tarifvertrag Bezug genommen (der bei uns fortwirkt, jedoch nur für "alte" MA).
Dort ist geregelt, daß eine Regelung zwischen BR und GL notwendig ist.
Der betroffene Mitarbeiter ist nicht gegen so eine Regelung, will jedoch seine weiteren Rechte nich in Gefahr sehen.