Erstellt am 08.11.2006 um 08:24 Uhr von Frank B.
Eine Antwort auf die Frag ist so´n bisschen wie Kaffeesatzlesen. Geht es um Geld, um Arbeitszeit, um Mehrarbeit, um Verzicht auf Urlaub?
Erstellt am 08.11.2006 um 11:29 Uhr von Homeland42
Ehrlich gesagt, wird man aus deiner Frage nicht schlau? Im Gegenteil, selbst die Frage bleibt misteriös...
Stell sie einfach mal ein bißchen konkreter..
Erstellt am 08.11.2006 um 13:29 Uhr von Alfred
Sorry - war evtl. zu allgemein!
Betroffen ist der Bereich Überstunden.
Ein Teil dieser Überstunden soll mit dem Gehalt abgegolten sein.
Alle weiteren Überstunden bleiben Teil einer Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit.
Eigentlich eine rechtlich komische Regelung - aber es gibt ja einiges zwischen Himmel und Erde.........
Erstellt am 08.11.2006 um 18:18 Uhr von huettenwolf
Hallo Alfred,
slche Arbeitsverträge gibt's zu hauf, und solange eine festen Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden und nicht unbegrenzt viele, geht das auch. Ansonsten ist das aber Individualrecht und geht eigentlich nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Nur ob der Kollege dann auch Überstunden machen kann/muss, da seid ihr mit im Boot weil mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 08.11.2006 um 21:40 Uhr von Albarracin
Hallo,
wenn Ihr eine BV zum Thema Überstunden habt, gilt diese für alle AN UNMITTELBAR und ZWINGEND !!! Diese geht jedem Arbeitsvertrag vor, selbst wenn der Betroffene einverstanden ist. wenn Ihr sowas zulasst, könnt Ihr euer Gremium demnächst in die Tonne treten, weil es nix mehr wert ist. Das ist doch eigentlich kleines 1x1 der BR-Arbeit
Es grüßt leicht erschüttert
Albarracin