Guten Tag, werte Kolleginnen und Kollegen,

wie mir gerade eine aufgebrachte Mutter berichtet, wurde das Verhalten bei "kindkrank" geändert.

Sie legte mir ein frisch erhaltenes Merkblatt vor, auf dem steht, das Mitarbeiter bis zu 5 Tage im Jahr bezahlt freigestellt werden können, wenn sie ein krankes Kind bis 8 Jahren betreuen müssen. Dies funktioniert ohne Attest und nur jeweils für einen Tag. Ist das Kind länger krank, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des (verminderten Gehaltes).

Sie war der Meinung, dass dies früher anders war und ich fand folgerichtig in einem alten Ordner Personalrichtlinien von 2007, in denen das Alter mit "unter 12 Jahren" angegeben war und auch die Reduzierung auf einzelne Tage ist dort nicht zu finden.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Änderung mitbestimmungspflichtig ist, oder spricht da irgendwas gegen?

Schönen Gruß
zdophers