W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einseitige Umfrage des AG über Urlaubsgrundsätze - ist die zulässig ?

K
Konrad
Jan 2018 bearbeitet

Hallo unser Arbeitgeber akzeptiert die Vorstellungen des BR zu Betriebsruhe KW01/2006 nicht. BR möchte geöffnet lassen und den Beschäftigen überlassen, zu wählen Arbeit oder Urlaub. AG möchte offiziell schließen, aber vermutlich wieder Ausnahmen für etliche wichtige Personen.

Deshalb wurde vom AG ohne Rücksprache mit BR per Mail eine „Umfrage per Abstimmung“ der Belegschaft angefordert. Damit soll bewiesen werden, dass doch die meisten Urlaub wollen.

a) Ist das rechtens ?
b) Wo steht dazu was im BetrVG oder gibt es da Urteile?
Konrad

3.37001

Community-Antworten (1)

V
viktor

20.10.2005 um 15:25 Uhr

Na und? Wenn die meisten Urlaub wollen, gibt es doch immer auch welche, die keinen wollen. Da ziehen doch dann Eure Argumente.

Das BetrVG sieht keine Aufhebung der Mitbestimmung durch Mitarbeitervotum vor.

Laßt Euch nicht irre machen. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, entscheidet die Einigungsstelle - nicht der Mitarbeiter.

Hinsichtlich der Art und Weise der Befragung wäre zu prüfen, ob die Befragung an sich mitbestimmungspflichtig wäre.

Ihre Antwort