Betriebsvereinbarung
Hallo ihr da drausen wir haben gerade ein Problem mit einer BV die uns der Arbeitgeber vorgelegt hat wir die aber nicht unterschreiben wollen weil wir absolut nicht mit der bv einverstanden sind... was können wir tun oder was passiert wenn wir diese nicht unterschreiben? Die GF hat uns eindeutig gesagt es über die BV nicht mehr verhandelt wird.
MFG
Community-Antworten (4)
22.11.2011 um 10:14 Uhr
@Toninoel Dann sind die Verhandlungen gescheitert und man zieht mit der BV zur Einigungsstelle. Als unerfahrener BR holt man sich im Vorfeld noch einen Anwalt.
Vielleicht lässt die zu erwartende Kostenexplosion den AG nochmals verhandeln...
22.11.2011 um 10:26 Uhr
So ist es.
Arbeitgeber zu Verhandlungen auffordern. Wenn der nicht will, muss er die Verhandlungen als gescheitert erklären und ggf. die Einigungsstelle anrufen (wie Kölner schreibt: Kostenfrage)
Führt er einfach aus, ohne das Ihr o.k. gesagt habt, könnt Ihr beim Arbeitsgericht auf Unterlassung klagen (Fachanwalt hinzuziehen).
Auf jedem Fall solltet Ihr aber darüber beraten, wie Eure Vorstellungen sind, um den Sachverhalt zu regeln (eigenes Konzept). Eine Einigungsstelle sucht bekanntlich den goldenen Mittelweg und dies kann nur zur Zufriedenheit laufen, wenn man einen eigenen überzeugenden Standpunkt hat.
22.11.2011 um 12:07 Uhr
VOR Anrufung der Einigungsstelle solltet Ihr aber sicher sein/ abklären, dass der Sachverhalt als solches überhaupt der Mitbestimmung (z.b. gemäß §87) unterliegt (denn nur weil es einen BV- Entwurf gibt, ist dieser Sachverhalt nicht immer so...)! danach weiteres Vorgehen:
- Betriebsrat fasst den Beschluss, dass die Verhandlungen gescheitert sind
- Betriebsrat fasst den beschluss, die Einigungsstelle anzurufen
- BR bestimmt vorzuschlagenden Vorsitzenden
- BR bestimmt vorzuschlagende Beisitzerzahl Jetzt erst erklärt der BR gegenüber dem AG das Scheitern der Verhandlungen und macht Vorschläge zu Vorsitzendem der Einigungsstelle und Beisitzerzahl und setzt AG eine Erklärungsfrist (normalerweise eine Woche)... ........oft kommt dann der AG innerhalb der einwöchigen Frist auf Euch zu und man tritt wieder in Verhandlungen..... viel Spaß, denn die Theorie ist nicht halb so spannend wie die Praxis....
22.11.2011 um 18:29 Uhr
Man sollte vielleicht einmal nachfragen, ob es sich um eine freiwillige oder erzwingbare BV handelt ...
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