Einseitige Änderung Betriebsvereinbarung (Teil 2)
Hallo,
leider ist bei diesen Beitrag kein Button "neue Antwort" (!?!)
Die gleiche Frage - nur anders Formuliert - steht im Konkurrenzforum mit dem de am Ende. Jedoch ist sie hier anders formuliert.
Leider steht in keinem der Beträge die genaue Formulierung, was da genau zum Thema Rauchen in der BV steht. Somit bleibt es nun mal doppeldeutig! Auch wenn es die Kampfraucher nicht gerne hören. Der Raucherschutz gilt nun mal auch für die Wege zur Arbeitsstätte.
Also aalbauer, tippe bitte den Text der BV in einen von den Foren ein.
Community-Antworten (3)
04.04.2016 um 09:50 Uhr
Ich denke auch, das der genaue Wortlaut wichtig ist...
Die BV scheint nur das Rauchen in Gebäuden zu Regeln. Außen ist nicht drinnen und drinnen fängt hinter der Tür an.
Zu meinem Beitrag Drohung..... Sorry ich vergesse gerne das hier jedes Wort auf die Goldwaage gepackt wird.... Vor der Einleitung eines 23.3 sollte man den AG auf den zu beanstandenden Missstand hinweisen und das man, sollte der Missstand nicht aufgehoben werden ins Beschlussverfahren geht.
Und der eine bezeichnet dies als Drohung, Erpressung oder einfach als Recht.
Schon Wahnsinn an was sich manche aufhängen können :)
04.04.2016 um 10:14 Uhr
Wenn es Probleme damit gibt, dass der AG den BR nicht richtig akzeptiert oder Vereinbarungen nicht einhält, wäre der geschilderte Fall aus meiner Sicht der letzte, wo ich ein Beschlussverfahren ins Auge fassen würde. Die Außenwirkung im Betrieb wäre nicht gerade die Günstigste.
Hier wäre doch das miteinander reden der richtige Weg.
Will oder muss sich der BR den nöltigen Respekt verschaffen, dann an einem anderen Thema.
04.04.2016 um 10:43 Uhr
"Hier wäre doch das miteinander reden der richtige Weg"
Bei uns funktioniert dies auch wunderbar, aber bei vielen anderen Gremien leider nicht.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Einseitige Änderung Betriebsvereinbarung
ÄlterKürzlich haben wir ein Betriebsvereinbarung zum nicht-Raucherschutz abgeschlossen. Dieser besagt dass im Betriebsgebäude, außer in ein Raucherraum nicht geraucht werden darf. Nun hat AG dies einseitig
Arbeitszeitkorridor im Arbeitsvertrag - Einseitige Änderung seitens Arbeitgeber möglich
ÄlterHello liebe BR Kollegen, in meiner Firma (ca. 50 MA) haben sehr viele Mitarbeiter einen Arbeitszeitkorridor in ihrem Arbeitsvertrag stehen z.B. Arbeitszeit zwischen 50-100% basierend auf 40 Stunden
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Pflanzen und Getränke am Arbeitsplatz - Betrifft das die betriebliche Ordung und dadurch ein Mitbestimmungsrecht?
ÄlterHallo zusammen, wir haben als Beriebsrat folgende Fragestellung: Betrifft folgender Sachverhalt die betriebliche Ordung und wird dadurch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates begründet? W