Erstellt am 04.04.2016 um 07:50 Uhr von Mattes
Ich denke auch, das der genaue Wortlaut wichtig ist...
Die BV scheint nur das Rauchen in Gebäuden zu Regeln.
Außen ist nicht drinnen und drinnen fängt hinter der Tür an.
Zu meinem Beitrag Drohung.....
Sorry ich vergesse gerne das hier jedes Wort auf die Goldwaage gepackt wird....
Vor der Einleitung eines 23.3 sollte man den AG auf den zu beanstandenden Missstand hinweisen und das man, sollte der Missstand nicht aufgehoben werden ins Beschlussverfahren geht.
Und der eine bezeichnet dies als Drohung, Erpressung oder einfach als Recht.
Schon Wahnsinn an was sich manche aufhängen können :)
Erstellt am 04.04.2016 um 08:14 Uhr von gironimo
Wenn es Probleme damit gibt, dass der AG den BR nicht richtig akzeptiert oder Vereinbarungen nicht einhält, wäre der geschilderte Fall aus meiner Sicht der letzte, wo ich ein Beschlussverfahren ins Auge fassen würde. Die Außenwirkung im Betrieb wäre nicht gerade die Günstigste.
Hier wäre doch das miteinander reden der richtige Weg.
Will oder muss sich der BR den nöltigen Respekt verschaffen, dann an einem anderen Thema.
Erstellt am 04.04.2016 um 08:43 Uhr von Mattes
"Hier wäre doch das miteinander reden der richtige Weg"
Bei uns funktioniert dies auch wunderbar, aber bei vielen anderen Gremien leider nicht.