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Einseitige Änderung Betriebsvereinbarung (Teil 2)

L
Lexipedia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

leider ist bei diesen Beitrag kein Button "neue Antwort" (!?!)

Die gleiche Frage - nur anders Formuliert - steht im Konkurrenzforum mit dem de am Ende. Jedoch ist sie hier anders formuliert.

Leider steht in keinem der Beträge die genaue Formulierung, was da genau zum Thema Rauchen in der BV steht. Somit bleibt es nun mal doppeldeutig! Auch wenn es die Kampfraucher nicht gerne hören. Der Raucherschutz gilt nun mal auch für die Wege zur Arbeitsstätte.

Also aalbauer, tippe bitte den Text der BV in einen von den Foren ein.

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Community-Antworten (3)

M
Mattes

04.04.2016 um 09:50 Uhr

Ich denke auch, das der genaue Wortlaut wichtig ist...

Die BV scheint nur das Rauchen in Gebäuden zu Regeln. Außen ist nicht drinnen und drinnen fängt hinter der Tür an.

Zu meinem Beitrag Drohung..... Sorry ich vergesse gerne das hier jedes Wort auf die Goldwaage gepackt wird.... Vor der Einleitung eines 23.3 sollte man den AG auf den zu beanstandenden Missstand hinweisen und das man, sollte der Missstand nicht aufgehoben werden ins Beschlussverfahren geht.

Und der eine bezeichnet dies als Drohung, Erpressung oder einfach als Recht.

Schon Wahnsinn an was sich manche aufhängen können :)

G
gironimo

04.04.2016 um 10:14 Uhr

Wenn es Probleme damit gibt, dass der AG den BR nicht richtig akzeptiert oder Vereinbarungen nicht einhält, wäre der geschilderte Fall aus meiner Sicht der letzte, wo ich ein Beschlussverfahren ins Auge fassen würde. Die Außenwirkung im Betrieb wäre nicht gerade die Günstigste.

Hier wäre doch das miteinander reden der richtige Weg.

Will oder muss sich der BR den nöltigen Respekt verschaffen, dann an einem anderen Thema.

M
Mattes

04.04.2016 um 10:43 Uhr

"Hier wäre doch das miteinander reden der richtige Weg"

Bei uns funktioniert dies auch wunderbar, aber bei vielen anderen Gremien leider nicht.

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