Hallo zusammen,
wir hatten bisher eine ganz gute Zusammenarbeit mit unserem AG.
Nun hat sich folgendes zugetragen: AG informiert BRV mündlich, das mit dem Mitarbeiter XY einen Aufhebungsvertrag geschlossen worden sei. Grund war Alkohol am Arbeitsplatz (unstrittig). Es gab auch schon 2x eine Therapie unter Einbeziehung des AG.
Der Mitarbeiter hat sich an eine Kollegin gewandt (zufällig BRM). So kam raus, was sich tatsächlich zugetragen hat: MA wurde am Dienstag w/ Alkohol heimgeschickt und am Donnerstag zu einem Gespräch beim AG geladen (ohne weitere Infos). Dieses Gespräch führte ein Anwalt, welcher dem MA eine vom AG unterschriebene, fristgerechte Kündigung überreichte. Weiterhin wurde der MA gedrängt, eine Vereinbarung zu unterschreiben (hat er auch), aus welcher hervorgeht, dass der MA u.a. auf sein Recht auf Kündigungsschutzklage verzichtet. Ebenso so ist dort seine sofortige, bezahlte Freistellung während der Kündigungsfrist geregelt.
Aus meiner Sicht ist die Kündigung unwirksam w/ Nichtbeteiligung des BR. Eine Vereinbarung auf einen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage kann ich mir auch nicht vorstellen.
Die Information mit dem Aufhebungsvertrag hat der AG im Monatsgespräch dem gesamten BR noch einmal präsentiert. Er hat also den BRV und den gesamten BR wiederholt belogen und so die Beteiligung des BR verhindert. Bei einer anderen Sache (angeordnete Überstunden am WE) hat er uns ebenso nicht beteiligt, hier könnte man ihm aber Nichtwissen oder Vergessen unterstellen.
Für uns ist das eine Behinderung der BR-Arbeit (§23?). Wie würdet Ihr nun vorgehen? AG ermahnen oder direkt rechtliche Schritte? Welche rechtlichen Möglichkeiten hätten wir?

Grüße BB