Erstellt am 07.03.2018 um 22:01 Uhr von basilica
Kommentar von Fitting zum BetrVG (§ 39 Rn 31):
"Es kann die Initiative zur Wahrnehmung der Interessen des ArbN auch vom BR ausgehen, indem er den ArbN am Arbeitsplatz aufsucht"
Der Fitting verweist auf das Urteil
BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79
Erstellt am 09.03.2018 um 06:14 Uhr von MaJoK
Oder pack ihn bei seiner Ökonomie,gehst du mit dem AN in dein Büro wie lange seid ihr dann weg bzw im Sinne des AL, wie lange kommt dann der Arbeitsablauf ohne den Kollegen aus :) Und Spaziergänge sind gut für die Gesundheit :)