Erstellt am 13.11.2010 um 17:54 Uhr von wahlvst
Baerchen
>> wie kann sich ein BR- Mitglied wehren, wenn dieser im eigenem Gremium daran gehindert wird, vernünftige BR-Arbeit zu leisten.
Wie was wo?? Zu allgemein!!
Aber gleich auch den Hinweis, BR = Demeokratie = Mehrheit!!!!
Erstellt am 13.11.2010 um 18:09 Uhr von alphataurus
Aber gleich auch den Hinweis, BR = Demeokratie = Mehrheit!!!!
wieso braucht er eine Mehrheit, er allein entscheidet über seine BR Arbeit.
Erstellt am 13.11.2010 um 18:28 Uhr von wahlvst
alphataurus
...ganz einfach ohne Mehrheit!!!! kann man nichts bewegen. Man kann dann nur verzweifeln!
Denn, die Ideen mögen noch so toll und gut sein, wenn die Mehrheit!!!! NEIN sagt hilft es nichts.
Erstellt am 13.11.2010 um 19:19 Uhr von alphataurus
er allein entscheidet über seine BR Arbeit.
Erstellt am 13.11.2010 um 19:27 Uhr von wahlvst
alphataurus
...JA und dann bist und bleibst Du genau dort stehen wie Baerchen. Also kommst nicht weiter.
Du solltest viellicht einmal die Frage von Baerchen lesen. Sie wollte wissen wie sie weiterkommt. Das kommt man eben nur mit Mehrheit. Wenn Deine Meinung nun einmal nicht die der Mehrheit ist, hast Du zwar eine Meinung, kannst damit aber nur auf der Stelle treten, da andere sie nicht interessiert.
Dann bist Du genau so weit wie Oskar in Bonn, außer seine Parteikollegen interessiert auch keinen seine Meinung. Zu mindest kommt er damit nicht weiter.
Oder vielleicht mag die Meihnung der CD/CSU/FDP in der Regieruzng falsch sein, aber wegen der Merheit ist sie die einzige z.Zt. die Weiterkommt. Da kann die Minderheit oder der Einzelne noch so es als falsch ansehen. Auch dort ist jeder nur seinem Gewissen verantwortlich und entscheidet selbst. Jetzt verstanden was Demolratie = Mehrheit bedeutet???????
Erstellt am 13.11.2010 um 20:22 Uhr von alphataurus
jawoll... Herr Vorsitzender.
Erstellt am 13.11.2010 um 20:36 Uhr von wahlvst
alphataurus
...ja und ohne Argumente findet man auch keine Mehrheiten, sondern es bleibt nur wie hier das "beleidigte" Resignieren!!
alphataurus - 166090
>>> wahlvst, warum sollte ich resignieren? Baerchen sollte doch die entsprechenden § in Anspruch nehmen, wenn er in seiner Arbeit behindert wird. z.B. §23 BetrVG
Du kennst offenbar auch das BetrVG so gut wie Baerchen- tollhaus-166084
Denn dann kannst Du ja auch bestimmt erklären, wie Du hier den § 23 anwenden willst. Weil man mit seinen Ansichten/ Anliegen nicht ankommt und sie keinen interessiere???
Baerchen- tollhaus-166084
weil Du dich so gut auskennst stellst du auch die seltsamen Fragen dann wie zu, WA
Erstellt am 13.11.2010 um 20:57 Uhr von DerAlteHeini
Baerchen
Mann muß unterscheiden, zwischen der Betriebsratsarbeit des Gremiums und der persönlichen Betriebsratsarbeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds.
In deiner persönlichen Betriebsratsarbeit kann dich keiner einschränken, weder das Gremium Betriebsrat, noch der Vorsitzende des BR oder der Arbeitgeber. Somit liegt es allein in deiner Hand, wie deine BR Arbeit aussieht.
Erstellt am 14.11.2010 um 08:10 Uhr von alphataurus
wahlvst, warum sollte ich resignieren? Baerchen sollte doch die entsprechenden § in Anspruch nehmen, wenn er in seiner Arbeit behindert wird. z.B. §23 BetrVG
Erstellt am 14.11.2010 um 18:58 Uhr von DerAlteHeini
alphataurus
Dein Hinweis auf den § 23 BetrVG hat einen dummen Fehler, denn Baerchen ist nicht antragsberechtigt.
Baerchen
Der Betriebsrat kann nur dem Gremium selbst im Rahmen seiner Beschlüsse den Weg vorgeben.
Einem einzelnen BR kann das Gremium BR, der Vorsitzende oder der Arbeitgeber seine persönliche Betriebsratsarbeit weder verbieten, noch in irgend einer Art vorschreiben. Selbst für Betriebsratsarbeit kannst du dich selber freistellen. Somit hast du viele Möglichkeiten die dir das Gesetz gibt, deine eigene Betriebsratsarbeit selbst verantwortlich umzusetzen.
Wird dir vom Gremium BR deine notwendigen Seminare verwehrt, solltest du den Mut haben das Arbeitsgericht um Hilfe zu bitten.
Erstellt am 14.11.2010 um 19:30 Uhr von alphataurus
Dein Hinweis auf den § 23 BetrVG hat einen dummen Fehler, denn Baerchen ist nicht antragsberechtigt, habe ich auch nicht behauptet, daß er das alleine kann. Sondern mit
mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer kann er den 23 ziehen.