Die Geschäftsleitung hat auf einer Mitarbeiterversammlung diverse Neueinstellungen, Versetzungen und Strukturänderungen bekannt gegeben. Der BR war ein keine einzige dieser Maßnahmen vorab eingebunden. Der BR-V hat den GF im Rahmen dieser Veranstaltung darauf hingewiesen, daß diese Maßnahmen alle zustimmungspflichtig sind und daher "unter Vorbehalt" stehen. Der GF hat dies ignoriert. Die Belegschaft hat die Bekanntgabe stark verunsichert - es kamen diverse Anfragen an den BR, ob und was er hiervon gewußt hat usw. Der BR sah sich daher veranlaßt, eine Rundmail an alle MA zu senden mit der Information, daß der BR davon nichts wußte, nicht zugestimmt hat usw. und daß die Maßnahmen - nach vorläufiger Rechtsauffassung des BR - noch unwirksam sind. Der GF hat daraufhin mehrere "böse" E-Mails an den BRV geschrieben, damit dieser den Inhalt der E-Mail widerruft und sich entschuldigt, weil er (aus Unwissenheit) unzulässig in die Leitung der Firma eingegriffen hätte. Er bezieht sich hierbei (auch) auf § 77 BetrVerfG.
U.E. trifft dieser § nur auf Betriebsvereinbarungen und deren Verkündung zu, nicht auf allgemeine Informationen des BR an die MA.
Und: Hat der BR nicht die Pflicht, die MA zu informieren, wenn Maßnahmen verkündet werden, die zustimmmungspflichtig sind und zu denen nicht zugestimmt wurde?!
Wie gehen wir (kleiner BR, neu im Amt) damit um?
Danke für Eure Antworten!

Nachsatz zur Antwort von Challenger:
Die Maßnahmen wurden nur bekannt gegeben, aber als festetehend. (z.B. Zum 01.09.2015 wurden zwei neue Kollegen eingestellt.) Tatsächlich eingestellt wurden sie noch nicht.
Aber nochmal - das ist nicht unser Problem. Es geht um die Informationspflichten des BR gegenüber den Kollegen und den Ansatz der Geschäftsleitung, dies dem BR untersagen zu wollen.