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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht des BR / Behinderung BR-Arbeit

B
BRVGanzNeu
Jan 2018 bearbeitet

Die Geschäftsleitung hat auf einer Mitarbeiterversammlung diverse Neueinstellungen, Versetzungen und Strukturänderungen bekannt gegeben. Der BR war ein keine einzige dieser Maßnahmen vorab eingebunden. Der BR-V hat den GF im Rahmen dieser Veranstaltung darauf hingewiesen, daß diese Maßnahmen alle zustimmungspflichtig sind und daher "unter Vorbehalt" stehen. Der GF hat dies ignoriert. Die Belegschaft hat die Bekanntgabe stark verunsichert - es kamen diverse Anfragen an den BR, ob und was er hiervon gewußt hat usw. Der BR sah sich daher veranlaßt, eine Rundmail an alle MA zu senden mit der Information, daß der BR davon nichts wußte, nicht zugestimmt hat usw. und daß die Maßnahmen - nach vorläufiger Rechtsauffassung des BR - noch unwirksam sind. Der GF hat daraufhin mehrere "böse" E-Mails an den BRV geschrieben, damit dieser den Inhalt der E-Mail widerruft und sich entschuldigt, weil er (aus Unwissenheit) unzulässig in die Leitung der Firma eingegriffen hätte. Er bezieht sich hierbei (auch) auf § 77 BetrVerfG. U.E. trifft dieser § nur auf Betriebsvereinbarungen und deren Verkündung zu, nicht auf allgemeine Informationen des BR an die MA. Und: Hat der BR nicht die Pflicht, die MA zu informieren, wenn Maßnahmen verkündet werden, die zustimmmungspflichtig sind und zu denen nicht zugestimmt wurde?! Wie gehen wir (kleiner BR, neu im Amt) damit um? Danke für Eure Antworten!

Nachsatz zur Antwort von Challenger: Die Maßnahmen wurden nur bekannt gegeben, aber als festetehend. (z.B. Zum 01.09.2015 wurden zwei neue Kollegen eingestellt.) Tatsächlich eingestellt wurden sie noch nicht. Aber nochmal - das ist nicht unser Problem. Es geht um die Informationspflichten des BR gegenüber den Kollegen und den Ansatz der Geschäftsleitung, dies dem BR untersagen zu wollen.

3.49509

Community-Antworten (9)

C
Challenger Akzeptiert

20.08.2015 um 23:46 Uhr

Hallo erst mal, was Euer GF da rausgehauen hat, ist schlicht und ergreifend dummes Zeug.Natürlich gehört es zu Eueren Aufgaben, die MA über den Stand der Dinge zu informieren. Das, was Ihr den MA per Mail mitgeteilt hat, ist nicht einmal ansatzweise ein Eingriff in die Unternehmenslei - tung. Euer BRV hat nicht die geringste Veranlassung sich zu entschuldigen. Vielmehr denke ich, daß Euer GF noch Gelegenheit finden wird, sich bei Euch zu entschuldigen.

Sind die diversen Neueinstellungen und Versetzungen nur bekannt gegeben worden oder wurden die personellen Maßnahmen bereits konkret durchgeführt???

T
Tippsy

21.08.2015 um 11:21 Uhr

Ich würde euch raten wenn der GF so mit euch umspringt einen Anwalt zu beauftragen und dem GF zu zeigen wie ernst es euch damit ist.

gerade weil ihr Neu seit müsst ihr jetzt zeigen das ihr bei Gegenwind nicht einknickt.

Besprecht mit dem Anwalt das weitere vorgehen. Mahnschreiben an GF durch Anwalt z.B.

Wenn ihr jetzt richtig dagegen haltet tut ihr euch einen gefallen für die zusammenarbeit in der Zukunft.

Duckt ihr euch weg, dann könnt ihr euch durchgehend wegducken und euch zum kaffetrinken treffen.

Kleiner Tipp meinerseits!

Es werden bestimmt noch andere Meinungen kommen..such dir eine aus mit der ihr am besten Leben könnt und ihr denkt diese ist die richtige.

Gruß

P
Pjöööng

21.08.2015 um 12:52 Uhr

Bei Euch wird nur übereinander geredet, aber nicht miteinander?

Ich betrachte sowohl das Vorgehen des Arbeitgebers, wie auch des Betriebsrates hier als äußerst ungeschickt. Eine langfristige Zusammenarbeit kann man auf diesem Stil nicht aufbauen.

C
Challenger

21.08.2015 um 14:28 Uhr

@GanzNeu

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,wurden die 2MA zum 01.09.2015 unter Vertrag genommen. Das heißt, daß die tatsächliche Arbeitsaufname im Betrieb am 01.09.2015 erfolgt.

In der Konsequenz bedeutet dies, daß der AG den Tatbestand eines GROBEN VER- STOßES GEGEN EIN GESETZ erfüllt hat.Vorliegend hat er es nämlich unterlassen, de BR VOR JEDER EINSTELLUNG gemäß §99 BetrVG zu beteiligen.

Ich empfinde es schon als eine Frechheit von Euerem GF, wenn er eine Entschuldi- dafür verlang, daß Ihr die MA darüber informiert, daß Dieser sich rechtswidrig ver- halten hat.

Ich bin der Meinung, daß Ihr gegen diese naßforsche Art Eueres GF gerichtlich vor- gehen solltet.Denn auf einem groben Klotz gehört immer noch ein grober Keil. Wie Ihr da am besten vorgeht werde ich Euch in einer späteren Antwort aufzeigen

H
Hoppel

21.08.2015 um 15:38 Uhr

@ Challenger

"Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,wurden die 2MA zum 01.09.2015 unter Vertrag genommen. Das heißt, daß die tatsächliche Arbeitsaufname im Betrieb am 01.09.2015 erfolgt."

Soso ... die TATSÄCHLICHE Arbeitsaufnahme erfolgt also zu dem Termin, der arbeitsvertraglich als Eintrittsdatum vereinbart worden ist. Das kann, aber muss noch lange nicht so sein!

"Ich bin der Meinung, daß Ihr gegen diese naßforsche Art Eueres GF gerichtlich vor- gehen solltet.Denn auf einem groben Klotz gehört immer noch ein grober Keil. Wie Ihr da am besten vorgeht werde ich Euch in einer späteren Antwort aufzeigen."

Ich befürchte Schlimmes!

BTW ... wo steht eigentlich geschrieben, dass ein BR die KollegInnen informieren MUSS, so der AG den BR bzgl. bestimmter Maßnahmen nicht ordnungsgemäß beteiligt hat?

Auch wäre es nicht ganz uninteressant zu erfahren, seit wann denn dieser ganz neue BR in Amt & Würden ist. Hier weiß doch überhaupt niemand, wann der AG z.B. zwei neue KollegInnen eingestellt hat. Vielleicht wurden diese AV zu einer Zeit unterschrieben, wo es noch überhaupt keinen konstituierten BR gegeben hat!

@ BRVGanzNeu

Von diesem öffentlichen Scharmützel profitiert überhaupt keiner! Setzt Euch mit dem AG an einen Tisch, begrabt das Kriegsbeil und tauscht euch erstmal bzgl. Eurer gegenseitigen Erwartungen aus. Mit Ruhm bekleckert haben sich bislang weder BR noch AG!

B
BRVGanzNeu

21.08.2015 um 18:36 Uhr

@Hoppel Bist Du BR oder vertrittst Du hier die AG-Seite? Geh mal davon aus, daß diese personellen Einzelmaßnahmen von der Geschäftsleitung beschlossen wurden, nachdem sich der BR konstituiert hätte - sonst gäbe es ja kein Problem. Der BR hätte eingebunden werden müssen, wurde aber nicht. Der BR muß evtl. nicht informieren, aber wenn die Kollegen fragen: Habt Ihr davon gewußt, habt Ihr zugestimmt usw., dann gehört es zur ordnungsgemäßen BR-Arbeit, daß alle MA entsprechend infomiert werden. Wenn Du BR bist: Was hättest Du denn getan, wenn Dein GF vor versammelter Mannschaft personelle Veränderungen verkündet, Du darüber nicht informiert warst und Dich Deine Kollegen mit Fragen löchern? Was also soll der BR machen, um seiner Arbeit orndungsgemäß auszuführen. Vor den Kollegen, von denen er gewählt wurde und deren Interessen er vertreten soll, wie ein Depp die Schultern zucken? Und den eindeutigen Geseztesverstoß (Zitat Challenger) einfach ignorieren? Wohl kaum - der BR mußte reagieren... Wir haben also einen eindeutigen Geseztesverstoß und eine Reaktion des BR hierauf, ...

Hier hat sich wohl nur eine Seite nicht mit Rum bekleckert...

C
Challenger

22.08.2015 um 00:03 Uhr

Hallo GanzNeu, ich hätte da noch einen anderen Vorschlag.Beraumt eine BR-Sitzung an und beschließt, dem AG folgendes Schreiben zuzustellen:

Sehr geehrter Herr ...............

zum 01.09.2015 wurden die Herren Jürgen Müller und Manfred Schneider eingestellt, ohne das der BR bei der Durchführung dieser personellen Einzelmaßnahmen ordnungs- gemäß beteiligt wurde.

Wir bitten Sie daher, umgehend, spätestens jedoch bis zum 28.08.2015 gegenüber dem BR unter Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen ein Unterichtungsverfahren einzuleiten und

  • Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben
  • Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswikungen der geplan-
  • ten Maßnahme zu geben
  • Insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingrppie-
  • rung mitzuteilen

MfG

Ich halte es aus taktischen Gründen zunächst für angemessener,diesen Weg einzuschlagen, bevor man das Arbeitsgericht anruft. Sollte der AG allerdings hierauf nicht reagieren,dann ist der Weg frei, das Arbeitsgericht anzurufen.

Und dann noch ein Hinweis.Als BR seid Ihr verpflichtet, Euere Beteiligungsrechte,insbeson- dere Eure Mitbestimmungsrechte, auch gegen des Willen des AG notfalls auch arbeitsge- richtlich durchzusetzen. Ihr dürft nicht auf die Wahrnehmung Euerer Rechte verzichten,an- sonsten erfüllt Ihr den Tatbestand der GROBEN AMTSPFLICHTVERLETZUNG. (Bitte nicht als Vorwurf oder Besserwisserei verstehen.)

C
Challenger

23.08.2015 um 14:34 Uhr

Hallo GanzNeu, da wäre noch was. Euer BRV entschuldigt sich NATÜRLICH NICHT. Denn Entschuldigung setzt Schuld voraus. Ich vermag beim besten Willen nicht erkennen, wessen sich Euer BRV schuldig gemacht haben sollte.

P
Pjöööng

24.08.2015 um 12:32 Uhr

Zitat (Challenger): "Euer BRV entschuldigt sich NATÜRLICH NICHT. Denn Entschuldigung setzt Schuld voraus."

Ist dem so?

Abgesehen davon, dass man sich genau genommen nicht "entschuldigen" kann, sondern allenfalls um Entschuldigung bitten kann, so ist es aber definitiv falsch, dass die Bitte um Entschuldigung eine "Schuld" voraussetzt. Als höflicher Mensch bittet man z.B. auch um Entschuldigung für die Verspätung, wenn man mit der Bahn gefahren ist.

Du verwechselst "Entschuldigung" mit "Verzeihung" oder "Gnade".

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