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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Organigramm Mitbestimmung

B
BRganzneu
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, hat der Betriebsrat generell ein Mitbestimmungsrechte beim Organigramm? Zudem haben wir MA, die als Leitung eines Bereiches dargestellt werden, obwohl Sie nicht in einer Leitungsstelle eingestellt worden sind, auch wurden Stabstellen der Geschäftsführung versetzt in Kaufmännische Bereiche, obwohl es hier auch keine Anhörung zu Versetzungen oder ähnliches gab. Darf das einfach so abgebildet werden? Viele Grüße, neue Betriebsräte :)

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Community-Antworten (1)

M
Muschelschubser

08.02.2023 um 09:17 Uhr

Bei Änderungen des Organigramms an sich besteht kein Mitbestimmungsrecht. Das Beratungsrecht nach §90 BetrVG sollte der AG aber Ernst nehmen.

Danach kommt es darauf an, welche Folgen solche Änderungen für einzelne Stellen haben und ob diese ggf. ein Mitbestimmungsrecht auslösen.

Eine bloße Angliederung in einen anderen Organisationsbereich, ohne dass sich der Arbeitsbereich bzw. die Umstände der Ausübung verändern, erfüllt m.E. noch nicht die Voraussetzungen einer Versetzung nach §99 und wäre somit auch nicht mitbestimmungspflichtig.

Ändern sich z.B. Arbeitsplatzbeschreibungen, besteht u.U. ein Mitbestimmungsrecht nach §99 Abs. 1 BetrVG, denn es kann durchaus als Versetzung gewertet werden. Je nach dem wie gravierend die Änderungen in der Tätigkeit ausfallen. Im Falle einer Aufwertung zu einer Führungsposition würde ich die Veränderung als so elementar ansehen, dass das Mitbestimmungsrecht hier greift.

Entstehen durch Änderung des Organigramms zusätzliche Stellen, kann der BR eine interne Ausschreibung verlangen.

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