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Mitbestimmung

S
spielemann
Jan 2018 bearbeitet

Unser Geschäftsführer will einen Teilbereich unseres Unternehmens schliessen. In diesem Bereich arbeiteten bis jetzt vorrangig Beschäftigte die Leistungsgemindert durch Erkrankung oder Alter waren. Die Beschäftigten mit unbefristeten Verträgen werden nach Schliessung wieder in ihren alten Bereichen eingesetzt und Kollegen mit befristeten Verträgen werden nach ablauf der Befristung nicht weiterbeschäftigt. Der Arbeitsbereich der geschlossen werden soll, hat allen anderen Beschäftigten als Zuarbeit und arbeitsberuhigung in den anderen Arbeitgebieten gedient. Der Bereich soll aus kostenersparnis wegfallen. Nun möchten wir als Betriebsrat erstens frühzeitig informiert werden, was nicht geschehen ist und wir möchten bei der Entscheidung ob dieser Bereich wirklich geschlossen wertden muss mitbestimmen. Es wird eine technische Umrüstung geben die auf zwei Arten geschehen kann, einmal so, dass der Bereich sicher wegfällt und einmal so, dass der Bereich evtl. erhalten werden könnte. Hierzu müssen Kosetnvoranschläge eingeholt werden. Der Geschjäftsführer verweigert das einholen des Kostenvoranschlages der den Wunsch des BR beinhalten würde. Welche Möglichkeiten haben wir, den GF dazu zu bringen, dass er auch unsere Interessen verfolgt? Grüsse Spielemann

8.47001

Community-Antworten (1)

P
pirat

22.03.2008 um 12:59 Uhr

@Spielemann .....Betriebsrat erstens frühzeitig informiert werden...gibt es einen WA? Wenn er schließen will, wird er das tun! Ihr könnt nur versuchen es so sozialverträglich wie möglich für die Kollegen auszuhandeln. Sieht ganz nach, Betriebsänderungen (§ 111 S. 3 BetrVG)

  1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile. Der Betriebsrat ist zu beteiligen.... Wendet euch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, die GEW, oder die TBS (Technologieberatungsstelle des DGB) Letztere hat uns auch geholfen.

hier noch Infos... http://www.aus-innovativ.de/themen/outsourcing_3716.htm

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