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Mitbestimmung

L
Linessi
Dez 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, darf ein Betriebsratsmitglied den Mitarbeitern mitteilen, dass wenn für ihre Abteilung keine Mehrarbeit beantragt wurde und der Betriebsrat also nicht zugestimmt hat (nicht hinreichend vom AG informiert) sie auch keine Mehrarbeit leisten brauchen. Danke, ich hoffe ihr könnt uns helfen.

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Community-Antworten (4)

G
ganther

07.12.2018 um 21:47 Uhr

Warum sollte es verboten sein zu erzählen wie es ist?

M
Moreno

07.12.2018 um 22:13 Uhr

Verboten wäre es ihm dies zu verbieten!

B
basilica

07.12.2018 um 22:46 Uhr

Weder BR noch AG können einem BR-Mitglied verbieten, die Kollegen zu informieren.

Fitting § 74 Rn 36: "Ferner darf der BR die ArbN auf rechtswidrige Maßnahmen des ArbGeb., zB Anordnung von Überstunden ohne Beachtung des MBR des BR, aufmerksam machen; die gilt insb., wenn diesbezügliche Vorhaltungen des BR beim ArbGeb. ohne Erfolg geblieben sind. Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Verteilung eines Flugblatts zu einer konkreten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit durch ein einzelnes, mit der Mehrheitsmeinung des BR nicht übereinstimmendes BR-Mitgl. vgl. LAG Hessen NZA-RR 98,17."

vgl auch fitting, § 39 Rn 30 und § 37 Rn 47

Zur Unwirksamkeit mitbestimmungswidriger Arbeitsanweisungen: Fitting § 87 Rn 605

K
kratzbürste

08.12.2018 um 09:13 Uhr

Die Information muss natürlich an die Mitarbeiter gegeben werden.

Ich würde trotzdem nicht darauf warten, dass sich die Kollegen in den Konflikt mit dem Arbeitgeber begeben. Der BR sollte den AG auffordern, es zu unterlassen, Mehrarbeit anzuordnen und ggf. Rechtsmittel einlegen.

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