Erstellt am 07.12.2018 um 20:47 Uhr von ganther
Warum sollte es verboten sein zu erzählen wie es ist?
Erstellt am 07.12.2018 um 21:13 Uhr von Moreno
Verboten wäre es ihm dies zu verbieten!
Erstellt am 07.12.2018 um 21:46 Uhr von basilica
Weder BR noch AG können einem BR-Mitglied verbieten, die Kollegen zu informieren.
Fitting § 74 Rn 36:
"Ferner darf der BR die ArbN auf rechtswidrige Maßnahmen des ArbGeb., zB Anordnung von Überstunden ohne Beachtung des MBR des BR, aufmerksam machen; die gilt insb., wenn diesbezügliche Vorhaltungen des BR beim ArbGeb. ohne Erfolg geblieben sind. Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Verteilung eines Flugblatts zu einer konkreten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit durch ein einzelnes, mit der Mehrheitsmeinung des BR nicht übereinstimmendes BR-Mitgl. vgl. LAG Hessen NZA-RR 98,17."
vgl auch fitting, § 39 Rn 30 und § 37 Rn 47
Zur Unwirksamkeit mitbestimmungswidriger Arbeitsanweisungen:
Fitting § 87 Rn 605
Erstellt am 08.12.2018 um 08:13 Uhr von kratzbürste
Die Information muss natürlich an die Mitarbeiter gegeben werden.
Ich würde trotzdem nicht darauf warten, dass sich die Kollegen in den Konflikt mit dem Arbeitgeber begeben. Der BR sollte den AG auffordern, es zu unterlassen, Mehrarbeit anzuordnen und ggf. Rechtsmittel einlegen.