Erstellt am 22.05.2013 um 07:22 Uhr von Kulum
Falls der Chef das legal täte, was ich mir nur ganz doll ausnahmsweise überhaupt vorstellen kann und will - nein. Aber da sollte sich Chefchen schon ganz doll sicher sein, sonst wirds nur eine für ihn teure Erziehungsmaßnahme, die ziemlich wahrscheinlich in die Hose geht.
Und davon unbenommen, kann sich der AN natürlich trotzdem beim BR beschweren, so dass er den dann auch noch an den Hacken hat. Inwiefern der dann nur nervig wird oder aber tatsächlich was bewirken kann - n paar Euro kostet am ende evtl auch das.
Erstellt am 22.05.2013 um 10:45 Uhr von Snooker
@michib
Grundsätzlich sollte der AG den BR über alles informieren. Der BR muss selbständig bei bekanntwerden des Sachlage oder Maßnahme ober das Mitbestimmungs- Informations- oder Beratungsrecht greift. Dies entscheidet immer der BR selber und nicht im Vorfeld der AG. Entscheiden kann es der BR aber nur wenn er diese info hat.
Erstellt am 22.05.2013 um 16:14 Uhr von polybär
@michib,
die Mitbestimmung ansich
1. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
2. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
3. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Es gibt noch Beratungsrecht und das Informationsrecht.....