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Mitbestimmung

M
michib
Nov 2016 bearbeitet

Wo fängt Mitbestimmung an und wo hört sie auf. Muss der AG den BR über alles informieren was den AN angeht oder im Betrieb passiert? Will der Chef dem AN an den Beutel warum auch immer muss der BR darüber informiert werden?

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Community-Antworten (3)

K
Kulum

22.05.2013 um 09:22 Uhr

Falls der Chef das legal täte, was ich mir nur ganz doll ausnahmsweise überhaupt vorstellen kann und will - nein. Aber da sollte sich Chefchen schon ganz doll sicher sein, sonst wirds nur eine für ihn teure Erziehungsmaßnahme, die ziemlich wahrscheinlich in die Hose geht.

Und davon unbenommen, kann sich der AN natürlich trotzdem beim BR beschweren, so dass er den dann auch noch an den Hacken hat. Inwiefern der dann nur nervig wird oder aber tatsächlich was bewirken kann - n paar Euro kostet am ende evtl auch das.

S
Snooker

22.05.2013 um 12:45 Uhr

@michib

Grundsätzlich sollte der AG den BR über alles informieren. Der BR muss selbständig bei bekanntwerden des Sachlage oder Maßnahme ober das Mitbestimmungs- Informations- oder Beratungsrecht greift. Dies entscheidet immer der BR selber und nicht im Vorfeld der AG. Entscheiden kann es der BR aber nur wenn er diese info hat.

P
polybär

22.05.2013 um 18:14 Uhr

@michib, die Mitbestimmung ansich

  1. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  2. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  3. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Es gibt noch Beratungsrecht und das Informationsrecht.....

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