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Mitbestimmung

D
Dirki
Jan 2018 bearbeitet

Nochmal anders geschrieben haben wir als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Umsatzauswertung zum Vorjahr im Vergleich. Jeder Mitarbeiter bzw. MITARBEITERIN muss einzelne zum Chef. Dann haben wir noch Jahresgespräche. Hoffe es ist jetzt verständlicher geschrieben

1.30904

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

06.02.2017 um 15:53 Uhr

Ich sehe MItbestimmung eigentlich immer positiv!

K
Kölner

06.02.2017 um 15:55 Uhr

@Dirki Sind denn Rechenfehler sanktioniert? ;-)

G
gironimo

06.02.2017 um 17:13 Uhr

Um was geht es genau?

G
gironimo

06.02.2017 um 20:13 Uhr

Gibt es zu Beginn des Jahres Umsatzziele? Nur so macht das Gespräch ja Sinn. Man muss ja wissen, woran man gemessen bzw. beurteilt wird.

Und ja, der BR ist bei dem System der Zielvereinbarung / Beurteilungsgrundsätzen in der Mitbestimmung (§ 94 BetrVG; in Verbindung mit Prämien auch § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG )

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