Erstellt am 16.03.2016 um 17:52 Uhr von gironimo
>will sich auch pers. beruflich wie auch in der EG weiter entwickeln< BR und AG haben die berufliche Entwicklung zu fördern (§ 96 BetrVG)
Vielleicht sprecht Ihr einfach mal ganz offen mit dem AG über dieses Thema. Auch wenn der AG niemals offen zugeben wird, dass hier das BR-Amt der Hinderungsgrund ist (was dann ja nicht zulässig wäre), hat es vielleicht doch eine Wirkung.
Erstellt am 17.03.2016 um 09:41 Uhr von celestro
Erstellt am 17.03.2016 um 11:24 Uhr von Hartmut
Eine Diskriminierung wie zB systematische Nichtberücksichtigung bei Bewerbungen, ist immer schwer nachzuweisen, wenn nicht gar unmöglich. Allerdings, im Falle der Diskriminierungen nach AGG (älterer MA?) war das dem Gesetzgeber bewusst und er hat die Beweislast umgekehrt. Falls der MA zumindest einen Verdacht plausibilisieren kann, arbeitet das Gericht für ihn. Bei Benachteiligung als BRM ist das zwar nicht ganz so, aber auch darauf reagieren Arbeitsrichter oft allergisch. Mein Rat: Über alle Bewerbungen peinlich genau Buch führen, sammeln, dann zu einem guten Fachanwalt damit, der sollte was damit anfangen können.