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Benachteiligung anderer Kollegen

C8
Christian 8845
Aug 2023 bearbeitet

Hallo, wir haben 3 Schichtführer und 3 Stellvertreter. Einer der Schichtführer möchte nur noch Stellvertreter machen und darf natürlich auch sein Schichtführergehalt behalten. Jetzt meine Frage wegen der Gleichbehandlung der anderen beiden Stellvertreter. Müssen die beiden nicht auch den selben Lohn bekommen. Über Antworten würde ich mich freuen. Gruß Christian

29204

Community-Antworten (4)

G
ganther

11.08.2023 um 01:54 Uhr

warum? Waren die vorher auch Schichtführer?

T
takkus

11.08.2023 um 10:11 Uhr

"Einer der Schichtführer möchte nur noch Stellvertreter machen und darf natürlich auch sein Schichtführergehalt behalten."-> boah, nicht schlecht! Möchten wir auch gerne in den TV reingekommen.

I
ilschenw

11.08.2023 um 10:28 Uhr

Guten Morgen, wenn ein AN um eine andere Tätigkeit bittet, die vom Lohn her niedriger eingestuft wird, sollte er meiner Meinung nach auf den niedrigeren Lohn bekommen. Anders sieht es natürlich bei angewiesener Versetzung aus. Dann darf der AN den Lohn nicht gekürzt bekommen. Sonst lasse ich mich ja als Abteilungsleiter mit hohem Gehalt einstellen und frage dann nach, als Pförtner zu arbeiten bei gleichem Gehalt.... ?

C
celestro

11.08.2023 um 12:44 Uhr

Ein Vorteil, den ein MA hat ist nicht direkt eine Benachteiligung von Anderen.

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