Erstellt am 17.03.2016 um 22:28 Uhr von Pjöööng
Betriebsratstätigkeit wird in der Arbeitszeit erledigt und Du wirst für die Betriebsratstätigkeit von der Arbeit freigestellt (§ 37.2 BetrVG).
Du hast also weiterhin 38 Stunden / 7,6 Stunden Arbeitszeit.
Während des Urlaubs bist Du von der Arbeit vollständig freizustellen, also 7,6 Stunden und nicht 6,6 Stunden.
Wenn Du das gerichtlich klären lassen willst, dann sollte das meines Erachtens ein Beschlussverfahren sein, dessen Kosten der Arbeitgeber vollständig zu tragen hat.
Erstellt am 17.03.2016 um 22:31 Uhr von gironimo
Dein Chef rechnet falsch. Er kann nicht Arbeitszeit und Betriebsratszeit getrennt betrachten. Du arbeitest 38 Stunden in der Woche und machst währenddessen auch BR-Arbeit. Egal wie viele Stunden. Ein Urlaubstag ist ein Tag (egal wie viele Stunden), ein Minus kann durch Urlaub nicht entstehen. Er ist bei Dir mit einer Sollzeit von 7,6 Stunden zu berechnen.
Wenn der Chef das nicht korrigierrt, musst Du den Rechtsweg gehen.
Erstellt am 17.03.2016 um 22:58 Uhr von kerscht
Och danke für die guten Antworten ,ich seh das ja genauso.Ich werde wohl dann den Rechtsweg nehmen müssen,da er sich diesbezüglich quer stellt.Wollt ich mir eigentlich ersparen.
Erstellt am 18.03.2016 um 08:05 Uhr von Hartmut
Tja, wer nicht hören will, muss zahlen. Mach bitte alles schriftlich. Schreibe ein paar freundliche (!) Zeilen (als 'Transportvehikel') in denen du dem AG eine Frist setzt, dich von nun an korrekt zu behandeln und bereits entstandene Nachteile auszugleichen. Sagen wir zwei Wochen. Wenn diese Zeit erfolglos verstreicht: Wenn du Rechtsschutz hast (sollte man als BRM immer haben) wende dich an einen Fachanwalt. Sonst, um dir große Auslagen zu ersparen, geh mal zum nächsten Arbeitsgericht, die Rechtspfleger beraten meist kostenlos. Kommt aufs Bundesland an.
Erstellt am 18.03.2016 um 09:00 Uhr von celestro
@ Hartmut
Wie wäre es, das Ganze einfach über den BR laufen zu lassen, damit der AG auch noch alles zahlen darf ? Keine ahnung, wieso TE da quasi "privat" los rennen soll.
Erstellt am 18.03.2016 um 09:58 Uhr von Pjöööng
Da das Problem ja offensichtlich nun schon länger gärt, bringt es vermutlich gar nichts, Fristen zu setzen.
Viel hilfreicher ist es da wenn der AG in etwa folgenden Beschluss mitgeteilt bekommt:
"Kostenbeschluss: Beauftragung des FA f. ArbR Dr. Pita mit der Vertretung des Betriebsrates in der ersten Instanz in der Rechtstsreitigkeit Urlaubsbanspruch Betriebsratsmitglieder".
Erstellt am 18.03.2016 um 11:16 Uhr von Hartmut
Ich meine, kerscht hat die Wahl zwischen dem individual- und dem kollektivrechtlichen Weg. Der kollektive Ansatz ist für erfahrene BR besser, sie ist aber nicht erfahren, sonst hätte sie ja ihrem AG seine schrägen Berechnungen längst um die Ohren gehauen. Rückhalt im BR hat sie auch nicht, denn ein Kindergarten ist klein, ich denke sie IST der BR (1er Gremium). Aus diesen Gründen halte ich den individuellen Weg, auf dem sie Beistand hat, für besser. Auf Dauer muss natürlich eine Schulung BetrVG her.