Benachteiligung
Zurzeit bei uns im Gremium gibt es ein Problem.
Folgendes: Es ist rausgekommen dass, ein freigestellter BRM jahrenlang (ohne Beschluss des Br), Extrageld (Pauschal, durchnittlich 2x Samstag im Monat) für nicht geleistete Mehrarbeit am Samstag (immer auf freiwillige Basis) bekommen hat.
Er sagt "die freigestellten sollen nicht finaziell benachteiligt werden,sonst sehe ich eine Behinderung der Betriebsratsarbeit,als vollfreigestellter BR darf ich nicht zurück in meiner Abteilung arbeiten weil ich in einer andere Abteilung(bei uns BR zählt als eigene Abteilung! ?? ) tätig bin..." Aber anderen argomentieren dagegen "Betriebsrat ist ein Ehrenamt und die Betriebsratsarbeit ist freiwillig(also,kein Pflicht!), die BRM dürfen nicht begünstigt werden,wenn du das Geld am
Samstag verdienen willst sollst du arbeiten,entweder gibst du deine Freistellung ab oder geh am Samstag in deiner Abteilung arbeiten. Am Samstag du hast keine Betriebsratsarbeit, du kannst am diesem Tag zurück zu deiner Abteilung genau wie alle andere MA wenn am Samstag als Helfer in eine anderer Abteilung tätig sind...Das sind schmutziges Geld!..."
Keiner hat irgendwelche Gesetze gennant...
Ich/wir bitten um eure Meinung/Hilfe!
Danke!
Community-Antworten (10)
11.10.2015 um 20:38 Uhr
So zu denken und zu argumentieren ist das gute Recht des VS. Du solltest dir auch einmal überlegen, wie du agieren würdest, wärest du in seiner Situation.
Es ist richtig, dass ein Betriebsratsamt ein Ehrenamt ist. D. h. jetzt aber nicht, dass dieses unentgeltlich auszuführen ist.
Falsch dagegen ist, dass dieses generell auf freiwilliger Basis auszuüben ist. Mit der Übernahme dieses Amtes ist es auch mit der Freiwilligkeit so gut wie vorbei und die Pflichten werden dominant.
Der Verdienst- und Tätigkeitsschutz für BRM, wird in § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG geregelt. Die Bezahlung der Freigestellten richtet sich nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 2 BetrVG.
Das BRM muss also so gestellt werden, als würde es weiterhin seiner vertragsgemäßen beruflichen Tätigkeit nachgehen. Es nimmt dementsprechend auch an Lohnerhöhungen vergleichbarer Beschäftigter teil.
Mehrarbeit, die von vergleichbaren Personen geleistet wird, muss ihm ebenfalls bezahlt werden, auch wenn im Betriebsratsbüro keine Mehrarbeit geleistet worden ist.
Hierzu gehören auch Zuschläge wie Sonntagsantrittsgebühren, Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- und Nachtarbeit oder sonstiges ev. auf betrieblicher Übung basierendes.
Es wird ihm hier auch kein Vorteil gewährt, sondern es erfolgt lediglich ein Nachteilsausgleich, was auch keine verbotene Begünstigung i.S.d. § 78 BetrVG ist.
Das ist sein gutes recht und hat auch nicht Ansatzweise etwas mit "schmutziges Geld" gemein.
11.10.2015 um 21:11 Uhr
Pauschal kann man sagen: Der BR soll so viel in der "Lohntüte" haben, als hätte er gearbeitet und hätte die BR-Tätigkeit gar nicht stattgefunden.
Wobei ich die Frage nicht ganz verstehe. Was heißt >für nicht geleistete Mehrarbeit am Samstag (immer auf freiwillige Basis) bekommen hat.<
Handelt es sich hierbei um einen Verdienstausfall für Tage, die wegen der BR-Freistellung nicht mehr geleistet werden - aber geleistet werden würden, wenn der Kollege nicht freigestellt wäre.?
11.10.2015 um 21:26 Uhr
Ja,aber nicht immer. Er musste nicht am Samstag arbeiten...
11.10.2015 um 21:47 Uhr
wenn er aber ansonsten regelmäßig Überstunden gemacht hat...
11.10.2015 um 23:36 Uhr
Man mag mich korrigieren, aber der BR hat das Recht auf eine (bzw. die) Vollzeitstelle. Sprich auf eine Freistellnung im Rahmen normaler Vollzeit.
Wenn das BRM nun aufgrund von regelmäßigen Überstunden deutlich mehr gearbeitet hat (zB 43 statt 38 Stunden im Schnitt) dann sind diese (5) Stunden als normaler AN mit typischer Arbeit abzuleisten. Alles andere wäre eine Bevorteilung des BRM, und die ist ebenso im gleichen Maße verboten.
Wenn der AG das dann aus organisatorischen Gründen ablehnt, dürfte man erst wie oben beschrieben Verfahren.
12.10.2015 um 13:18 Uhr
Ich gebe mal die Regelung in meiner Firma zum Besten. Der jetzige freigestellte BRV hatte zuvor regelmäßig in drei Schichten gearbeitet (feste Arbeitszeiten) und regelmäßig Mehrarbeit geleistet. Jetzt arbeitet er in Gleitzeit. Der AG hat aus den letzten 6 Monaten vor der Freistellung ein Mittel aus allen Endgeltbestandteilen gebildet, inkl. Schichtzulagen und Mehrarbitsvergütung. Der BRV hat also ein Brutto wie im Mittel der letzten 6 Monate. Abzüglich aller Abgaben allerdings weniger Netto. Der BRV kann damit leben und alle sind zufrieden.
12.10.2015 um 13:40 Uhr
@ Pickel „Man mag mich korrigieren, aber der BR hat das Recht auf eine (bzw. die) Vollzeitstelle. Sprich auf eine Freistellnung im Rahmen normaler Vollzeit."
Nein, korrigieren kann man den Müll vielleicht. Da du es aber sowieso nicht verstehst, sollte man es besser bleiben lassen.
Sag mal, liest und denkst du über den Müll auch vorher einmal nach, bevor du ihn hier verbreitest?
An deiner Stelle würde ich mir jetzt so langsam einmal darüber Gedanken machen, ob der Besuch von Grundlagenschulungen hier wirklich ausreicht, oder darüber hinaus nicht auch der eine oder andere ……Spezialist besucht werden sollte.
12.10.2015 um 14:31 Uhr
Jakarta, Menschen wie du sind für dieses Amt vollkommen ungeeignet:
Keine eigenen Arguemente beisteuern können, aber Ansätze, die dem eigenen Wunschbild widersprechen per se abstreiten.
Wenn du nicht in der Lage bist, meine Vermutung mit Argumenten zu widerlegen, so halte einfach den Rand.
12.10.2015 um 14:47 Uhr
Dein Text spricht für sich und bestätigt alles hierzu bereits geschriebene.
Bleibe du ruhig in deiner Welt, aber lasse uns in unserer besser allein.
12.10.2015 um 15:30 Uhr
@Pickel Es macht aber keinen Sinn, dass du hier mit deinen unbelegten Vermutungen verunsicherst, auch wenn andere nicht unbedingt Lust haben den Blödsinn jedesmal zu wiederlegen. Untermare doch einfach deine Aussagen das nächste mal ordentlich.
Du wiedersprichst in deiner Aussage dem Betriebsverfassungsgesetz. Du solltest dir § 37 durchlesen und wenn dann noch was unklar ist eine Kommentierung.
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