Hallo,was haltet Ihr von der Aussage"Es dürfen nur 15Überstunden im Monat gemacht werden,unabhängig ob im selben Monat Überstunden abgebaut oder ausbezahlt wurden."Wenn 15 ÜStunden gemacht sind und evtl.8 Stunden abgebummelt werden im selben Monat soll es nicht möglich sein neue Überstunden zu machen.Weil ja schon15 gemacht wurden.Definition Ü Stunden, sind das die Stunden die am Monatsende mehr als die Arbeitsvertraglich festgelegt sind ?40 Stundenwoche)Oder sind es die Stunden die über die 8 Std.am Tag anfallen obwohl ich evtl.Morgen nur 6 Std.arbeite oder gestern zwei Stunden eher gegangen bin?