Erstellt am 14.03.2016 um 15:24 Uhr von rolfo
Im Tarifvertrag ist z.B. geregelt, dass alle Stunden, die über die 38 Wochenstunden hinausgehen als Überstunden mit Zuschlag vergütet werden müssen, also abgerechnet auf die Woche.
Was bei dir gilt musst du deinem Tarifvertrag entnehmen.
Wir haben z.B. drinstehen, Überstunden sind genehmigt bis max. 10 Std pro Mitarbeiter und Monat.
Es liegt also an euch wie ihr das genehmigt.
Erstellt am 14.03.2016 um 16:13 Uhr von Nordling
Hier findest Du die Definitionen und Erklärungen zu Mehrarbeit und Überstunden:
http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html
Aber:
„…soll es nicht möglich sein neue Überstunden zu machen.“… Dazu mal eine Frage. Warum seid ihr so wild auf Überstunden???
Erstellt am 14.03.2016 um 16:20 Uhr von Reifenrüde
Ich habe gelesen das es keine gerichtsverwertbare Definition dafür gibt was Ü Std.sind und was Mehrarbeit ist.Wenn es nach dem BR ginge bräuchten wir keine Überstunden.Die Mitarbeiter wollen mehr arbeiten.Das war aber nicht die Frage.
Erstellt am 14.03.2016 um 18:56 Uhr von gironimo
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, in der BV eine genaue Begriffsbestimmung festzulegen (wenn dies nicht bereits im Tarif steht). Sonst ist der Streit vorprogrammiert.
In Deinem Fall würde ich Überstunden als vom BR zu genehmigenden Stunden, die über die tägliche Soll-Arbeitszeit hinausgehen beschreiben (ins unreine gesprochen).
Da kommt es natürlich auf die Arbeitszeitregelung ansich an. Die würde ich nicht zu flexibel gestalten und auch nicht die Mitbestimmungsrechte zu weit aus der Hand geben.
Erstellt am 15.03.2016 um 12:18 Uhr von Reifenrüde
Unser Problem ist wenn ein Monat zb.160 Stunden hat und der Arbeitsvertrag sieht eine 40 Stunden Woche vor,darf der AN zusätzlich 15 Üstd.machen.Am Monatsende dürften nur 175 Std.gearbeitet wurden sein.Wenn er in dem Monat 15 Ü std.gemacht hat,dann mal 5 Stunden abbaut und diese 5 dann wieder aufbaut,kommt er doch auch nur auf 15 Überstunden oder sind es dann 20 Überstunden?*Es dürfen 15 Ü Stunden so gemacht werden.Wenn es mehr werden sollen muss der BR gefragt werden.
Erstellt am 15.03.2016 um 12:50 Uhr von Widder
Wenn ihr 15 Überstunden als Obergrenze festgelegt habt, können keine weiteren gemacht werden, egal ob abgefeiert wurde oder nicht.
Es ist dann nicht möglich weitere ohne eure Zustimmung zu machen.
Erstellt am 15.03.2016 um 12:59 Uhr von Reifenrüde
Wenn der AN heute statt 8 nur 6 Stunden arbeitet dafür Morgen aber 10 macht er heute 2 Minusstunden und morgen 2 Ü Stunden, für die fallen dann 25% an obwohl er doch nur die Minusstunden vom Tag vorher ausgleicht.
Erstellt am 15.03.2016 um 14:09 Uhr von Widder
Was steht denn im TV zum Thema Überstunden (wöchentlich oder täglich)
i.d.R. wird die Arbeitzeit wöchentlich berechnet, und Überstunden gibt es erst dann, wenn diese wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird.
Dann wird es nichts mit 6 Stunden Arbeiten und 2 Stunden unter der Arbeitszeit zu bleiben, um dann am nächsten Tag die verlorenen Zeit mit Überstunden zu bekommen.
Erstellt am 18.03.2016 um 09:50 Uhr von Reifenrüde
Im TV ist da nix geregelt.Im AV schon.40 Stunden pro Woche.Also sind doch Ü Std.die Std. welche die wöchentlichen 40 vertraglich vereinbarten Stunden überschreiten.Egal ob in der Woche angebummelt wurde oder nicht.
Es ist doch Quatsch eine Woche täglich zB.6. Stunden zu arbeiten und die nächste Woche täglich 10 Stunden.Dann aber zu erwarten die 9.und10.Stunde mit Überstundenzuschlag bezahlt zu bekommen.Oder sehe nur ich das so?
Erstellt am 18.03.2016 um 11:18 Uhr von Widder
Einen TV der keine Arbeitszeit regelt ist mir gänzlich unbekannt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren...
Zitat Reifenrüde
"Es ist doch Quatsch eine Woche täglich zB.6. Stunden zu arbeiten und die nächste Woche täglich 10 Stunden.Dann aber zu erwarten die 9.und10.Stunde mit Überstundenzuschlag bezahlt zu bekommen"
Das geht auch so nicht, denn eine Woche ist rum, und in der nächsten beginnt die Arbeitszeit bei Null..... Hat er seinen IRWAZ erreicht, bekommt er die Zuschläge, aber nicht vorher.
Erstellt am 18.03.2016 um 11:47 Uhr von Reifenrüde
Wenn ich jetzt noch wüsste was mit IRWAZ abgekürzt wird wäre ich evtl.ein Stück weiter.Was ist aber wenn zB.an zwei Arbeistagen 10Std.gearbeitet wird und die anderen drei Tage einmal 6,mal 8und 7Stunden.Sind 41 Stunden.Wird dann die 41.Stunde oder die 9.&10.Stunde zur Überstunde?
Erstellt am 18.03.2016 um 11:51 Uhr von Kölner
IRWAZ
Individuelle regelmäßige Wochenarbeitszeit
Erstellt am 18.03.2016 um 12:21 Uhr von Widder
Ich denke das dazu wohl alles geschrieben wurde.
Willst du nicht, oder kannst du es wirklich nicht verstehen...
Ich gebe auf...
Letzter Hinweis:
Wenn es tatsächlich einen TV gibt, (leider weiß ich es immer noch nicht) wende dich an die, die ihn abgeschlossen haben.
Da werden sie geholfen.....